Gegen die Bedingungen der milliardenschweren Notübernahme der Schweizer Grossbank Credit Suisse durch die heimische Konkurrentin UBS sind zahlreiche Klagen eingegangen. Die Rettungsaktion in der Höhe von 3 Milliarden Franken stellte die seit Langem übliche Praxis auf den Kopf, bei der Sanierung von Schulden den Anleihegläubigern Vorrang vor den Aktionärinnen und Aktionären einzuräumen. Entsetzt zeigten sich die Anlegenden in AT1-Anleihen der Credit Suisse darüber, dass sie komplett leer ausgehen sollen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügte, dass die AT1-Bonds im Zuge der Fusion von 16 Milliarden Franken auf 0 Franken abgeschrieben werden sollen, während die Aktionäre und Aktionärinnen noch knapp 3 Milliarden Franken für ihre Anteile bekommen.

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Anwältinnen und Anwälte aus der Schweiz, den USA und Grossbritannien stehen mit einer Reihe von Anleiheinhabern und -inhaberinnen über mögliche rechtliche Schritte im Austausch, darunter die Kanzleien Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, Pallas Partners und Korein Tillery.

Es folgt eine Übersicht über die bisher bekannten Klagen:

In diesen Ländern wurde bereits gegen die Credit-Suisse-Übernahme geklagt:

Schweiz

Eine Gruppe von Anlegenden, die gemeinsam AT1-Anleihen im Wert von mehr als 4,5 Milliarden Franken halten, hat die Finma in einer der grössten Streitfälle dieser Art verklagt. Die Klage wurde am 18. April beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht. Eine Stellungnahme lehnte die Aufsichtsbehörde ab.

Das Bundesverwaltungsgericht erhält nach eigenen Angaben weiter Beschwerden und hat «deutlich mehr als vier» Klagen vorliegen. Es lehnte es jedoch ab, Namen von Klägern und Klägerinnen zu nennen oder eine fortlaufende Übersicht über die von Anleihegläubigern oder ihren Anwältinnen eingereichten Klagen zu erstellen.

USA

Schon vor der Rettungsaktion wurden in den USA Sammelklagen gegen die Credit Suisse angestrengt. In einer von Aktionär Braden Turner geführten Sammelklage warfen Anlegerinnen und Anleger der Bank am 16. März vor, nicht offengelegt zu haben, dass sie unter «erheblichen» Kundenabflüssen leide und wesentliche Schwächen bei den internen Kontrollen der Finanzberichterstattung aufweise. Im Namen von weiteren Aktionären und Aktionärinnen wurden weitere US-Sammelklagen wegen mutmasslich falscher oder irreführender Angaben eingereicht. Die Credit Suisse lehnte eine Stellungnahme ab.

Auch Inhaberinnen und Inhaber von AT1-Anleihen in den USA klagen: Bei einem Bezirksgericht in New Jersey wurde am 21. April eine Sammelklage gegen die Credit Suisse und fünf leitende Angestellte im Namen von Anlegenden eingereicht, die zwischen dem 18. Februar 2021 und dem 20. März 2023 AT1-Anleihen und Aktien in den USA gekauft haben. Die Klage zielt auf Schadenersatz wegen möglicher Verstösse der Bank gegen US-Wertpapiergesetze ab, weil sie Kundenabflüsse nicht offengelegt und ihre Finanzlage zu positiv dargestellt haben soll.

Singapur

Investorinnen und Investoren in Singapur beraten nach Angaben der «Financial Times» darüber, ob sie gegen die Schweizer Regierung wegen der Abschreibung der AT1-Anleihen eine Klage anstrengen. Als Begründung führen sie an, dass dies gegen ein Freihandelsabkommen verstosse. Konkret widerspreche der Schritt dem Schutz vor unlauteren staatlichen Massnahmen im Rahmen des 2003 mit der Schweiz unterzeichneten Abkommens zwischen Singapur und Europa.

(reuters/rul)

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