Es gehe darum festzustellen, ob sich eine Verschlechterung der Stimmung feststellen lasse, was einen Ansturm auf die Konten auslösen könne, sagten zwei mit dem Vorgang vertraute Bankmanager der Nachrichtenagentur Reuters. Nach den Zusammenbrüchen der Silicon Valley Bank und der First Republic Bank im März 2023, hatten sich europäische Aufseher verstärkt mit der Liquiditätslage der Geldhäuser beschäftigt. Die EZB lehnte eine Stellungnahme ab.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Genügt Regulierung bei plötzlichen Liquiditätsschocks?

Zu dem Kollaps der US-Banken hatte damals beigetragen, dass Kunden blitzschnell ihre Konten geräumt haben. Als die Silicon Valley Bank im März kollabierte, waren zeitweise innerhalb von nur fünf Stunden 42 Milliarden Dollar an Einlagen aus der Bank abgezogen worden. Die Geschwindigkeit, mit der damals Kunden ihre Konten geleert hatten, hat weltweit eine Debatte darüber ausgelöst, ob Banken unter der aktuellen Regulierung solchen plötzlichen Liquiditätsschocks standhalten können. 

EZB-Bankenaufseherin Elizabeth McCaul hatte darauf hingewiesen, dass Risiken für Liquidität und Kapital durch die sozialen Medien stärker in den Blick genommen werden sollten. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel hatte sich dafür ausgesprochen, zu prüfen, ob die Aufsichtsregeln womöglich nachgeschärft werden müssten.

HZ-Banking-Newsletter
Karin Bosshard, Chefredaktorin von HZ Banking, und ihr Bankenexperten-Team liefern Ihnen die Hintergründe zu Themen, welche die Schweizer Bankenszene bewegen. Jeden Tag (werktäglich) in Ihrem E-Mail-Postfach. Jetzt anmelden und unseren exklusiven Guide zu Lohn- und Vergütungsfragen erhalten.
HZ-Banking-Newsletter

Als Reaktion auf die Anfragen der EZB, die sich speziell an bestimmte Banken gerichtet habe, habe ein grosses europäisches Institut ein Team zusammengestellt, sagte einer der Insider. Dieses solle es der Finanzabteilung der Bank anzeigen, sollte eine erhebliche Anzahl an negativen Meldungen gepostet werden. Die Auswirkungen auf die Einlagen würden dann bewertet. (Reuters/hzb/pg)