Dürfen Sie als Chef Ihren Angestellten Ferientage streichen? Können Sie als Mitarbeiter Ferien horten? Was das Schweizer Arbeitsrecht vorschreibt.
Veröffentlicht am 01.06.2017 - 13:00 Uhr
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Die Grundlagen zum Anspruch auf Ferien: Schweizer Beschäftigte haben per Gesetz mindestens vier Wochen Urlaub im Dienstjahr. Der Einfachheit halber gleichen die meisten Arbeitgeber die Berechnung aber dem Kalenderjahr an.