Bis heute ist ein Lehrstuhl an der New York University nach ihr benannt: Emilie Kempin-Spyri, erste Schweizer Juristin und Frauenrechtlerin. Sie wagte es, mutig und selbstbestimmt das System des Patriarchats anzugreifen – und stiess dabei immer wieder auf Widerstand und verschlossene Türen.

Geboren wird Emilie Kempin-Spyri 1853 in Zürich als jüngstes von acht Kindern einer Pfarrersfamilie. 1875 heiratet die Nichte der Heidi-Autorin Johanna Spyri den Pfarrer, Redaktor und Juristen Walther Kempin. Gegen den Widerstand ihrer Verwandten holt sie nach der Geburt ihrer drei Kinder als Externe die Matura in einem Knabengymnasium nach, immatrikuliert sich 1885 an der Uni Zürich und studiert dort als erste und einzige Frau Jura.

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Trotz Doktor-Abschluss mit dem Prädikat «summa cum laude» wird ihr das Anwaltspatent verweigert. Sie besitze kein Aktivbürgerrecht, heisst es, ein Recht, das an das Wahlrecht gebunden ist und damit Frauen per Geschlecht ausschliesst. Eine entsprechende Beschwerde beim Bundesgericht, in der sie sich auf die in der Bundesverfassung festgehaltene Formulierung «Jeder Schweizer ist vor dem Gesetze gleich» beruft, bleibt ohne Erfolg. Begründung: Ihre Auffassung, dass der Begriff «Schweizer» sowohl Männer als auch Frauen umfasse, sei «ebenso neu als kühn» und könne nicht gebilligt werden. Aufgrund ihres Geschlechts wird auch ihre Bewerbung an der Uni Zürich als Dozentin abgelehnt.

Erfolg in Übersee

In der Hoffnung, ihr Potenzial anderswo entfalten und sich beruflich verwirklichen zu können, wandert Emilie Kempin-Spyri im Herbst 1888 mit ihrer Familie nach New York aus, gründet dort eine private Rechtsschule für Frauen (die Emily Kempin Law School) und unterrichtet als Dozentin. Zudem bewirkt sie die Zulassung von Frauen zum Rechtsstudium und zur Advokatur – zumindest in Amerika.

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Kempin-Spyri und ihre Schule geniessen in New York einen hervorragenden Ruf. Ihr Ehemann hingegen hat Anpassungsschwierigkeiten, fühlt sich nie richtig heimisch und zieht 1889 mit den zwei ältesten Kindern zurück in die Schweiz. Als ihr Sohn ernsthaft erkrankt, kehrt auch sie New York den Rücken und zieht 1891 zusammen mit ihrer jüngsten Tochter wieder nach Zürich.

Nach ihrer Rückkehr schliesst die Juristin ihre Habilitation ab, erhält im selben Jahr vom Erziehungsrat mit dem Vermerk «ausnahmsweise» die Lehrbefugnis und unterrichtet als Privatdozentin an der Universität Zürich. Nachdem ihr Antrag, als Anwältin zugelassen zu werden, erneut abgelehnt wird, kämpft Kempin-Spyri weiterhin für die Gleichberechtigung der Frauen, verfasst zahlreiche Aufsätze und Schriften, gründet die Zeitschrift «Frauenrecht» und ruft 1893 den Frauenrechtsschutzverein ins Leben, um die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Stellung der Frauen zu verbessern.

Im Einsatz für deutsche Frauen

1896, nach der Trennung von ihrem Mann Walther, übersiedelt Emilie Kempin-Spyri nach Berlin und tritt dort eine Lehrtätigkeit für Privatrecht und deutsches Familienrecht an der Humboldt-Akademie an. Daneben betreibt sie ein Rechtsberatungsbüro und beschäftigt sich mit der Rechtsstellung der Frau im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Ihre gemässigten Ansichten führen zum Zerwürfnis mit der deutschen Frauenrechtsbewegung.

Schwere familiäre und materielle Probleme machen Kempin-Spyri zunehmend zu schaffen. Sie erleidet 1897 einen Nervenzusammenbruch und wird in einer psychiatrischen Klinik in Berlin behandelt, wo sie später gegen ihren Willen festgehalten wird. Sie flüchtet und lässt sich 1899 in Basel freiwillig in die damalige Irrenanstalt Friedmatt aufnehmen. Dort wird sie aufgrund «primärer Verrücktheit» entmündigt und abgeschottet, wodurch sie nicht mehr mitbekommt, wie der Kanton Zürich 1898 Frauen zum Anwaltsberuf zulässt und 1900 die erste Schweizerin das Anwaltspatent erwirbt.

Emilie Kempin-Spyri stirbt am 12. April 1901 in Basel, vermutlich an einem zu spät erkannten Gebärmutterhalskrebs.

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