Die deutsche Effizienz in den Verhandlungen zur Beilegung des Steuerstreits mit der Schweiz scheint die Briten tief beeindruckt zu haben. Nachdem die Schweiz vor zwei Wochen mit Deutschland einen Steuerdeal geschlossen hat, bringt sie am Mittwochabend auch mit Grossbritannien das Abkommen über eine Abgeltungssteuer unter Dach und Fach.

Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF, bestätigt gegenüber der „Handelszeitung“: «Inhaltlich ist das Abkommen mit Grossbritannien weitgehend identisch mit der deutschen Version.» Sprich: Auch Altvermögen von britischen Kunden unterliegen einer Nachsteuer von 19 bis 34 Prozent. Die Abgeltungssteuer für die Zukunft hingegen schwankt zwischen 27 bis 48 Prozent der Erträge. Deutlich mehr als im Fall des Abkommens mit Deutschland – dort fanden sich die Gesprächspartner bei 26 Prozent. «Die künftigen Steuersätze weichen voneinander ab, weil Grossbritannien ein progressives Besteuerungssystem kennt, das nach der Art der Kapitalerträge differenziert», erklärt Tuor.

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Auch die vereinbarte Garantiezahlung deckt sich mit dem deutschen Vorbild. Allerdings orientiert sie sich am gut viermal tieferen Vermögensvolumen der Briten in der Schweiz und beläuft sich deshalb auf 500 Millionen Franken. Mit den Deutschen vereinbarten die Schweizer Verhandlungsführer 2 Milliarden Franken garantierte Zahlungen.

Grosse Bedeutung für den Bankplatz

Mit dem Aushandeln von Verträgen mit Deutschland und Grossbritannien sei ein erster wichtiger Schritt gemacht, kommentiert Tuor. Die Abkommen seien ein guter Kompromiss zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den berechtigten Steueransprüchen der Herkunftsländer. Beim SIF ist man deshalb überzeugt: «Das wird die Rechtssicherheit und somit auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit stärken.»

Experten sehen das anders: Die Schweiz habe gegenüber Grossbritannien zu grosse Zugeständnisse gemacht, finden sie. Denn im Gegensatz zu Deutschland

unterhalte Grossbritannien selber Steueroasen auf den Kanalinseln. Auch Martin Janssen, Wirtschaftsprofessor an der Universität Zürich, macht auf diesen Punkt aufmerksam.

Aber ansonsten zeigt er sich darüber erfreut, dass die beiden Abkommen in weiten Teilen übereinstimmen. «Aus Kostengründen ist es für Schweizer Banken zentral, dass die Berechnungsgrundlage nicht völlig anders ist», unterstreicht Janssen. Denn die IT-Kosten für völlig unterschiedliche Berechnungsgrundlagen wären massiv. Der Wirtschaftsprofessor rechnet auch in der jetzigen Form alleine bei der Vereinbarung mit Deutschland mit 500 Millionen Franken an IT-Kosten, die künftig auf die Schweizer Banken zukommen. Bei Grossbritannien mit vielleicht weiteren 100 Millionen Franken.

Die Schweizerische Bankiervereinigung empfindet es als positiv, dass sich Grossbritannien unmissverständlich dazu bekenne, „dass die Abgeltungssteuer eine zum automatischen Informationsaustausch dauerhaft gleichkommende Lösung“ darstelle. Aber auch die Bankiervereinigung streicht in ihrem Statement die Umsetzungskosten von einem «mittleren dreistelligen Millionenbetrag» als Wehrmutstropfen heraus.

Innenpolitische Unterstützung

Experten streichen heraus, dass das Abkommen mit Grossbritannien sogar noch wichtiger sei als das Abkommen mit Deutschland. Denn mit diesem Abkommen steige die innenpolitische Unterstützung in Deutschland für den Deal. Wichtig werde dann aber auch der Vergleich mit dem Abkommen sein, das Liechtenstein mit Grossbritannien geschlossen hat.    

Die Einigungen mit Deutschland und Grossbritannien dürften die Chancen erhöhen, dass auchandere EU-Staaten wie Frankreich und Italien an einer ähnlichen Lösung interessiert sind. Denn für den Schweizer Finanzplatz gilt es, einen automatischen Informationsaustausch abzuwenden, wie ihn ranghohe EU-Vertreter fordern.

Mit einer Abgeltungssteuer hingegen bleibt die Privatsphäre der Bankkunden gewahrt: Anders als bei der Selbstdeklaration müssen Kunden, die sich für die Abgeltungssteuer entscheiden, ihre Identität nicht offenlegen. Das Abkommen ist zudem ein weiterer Schritt in Richtung Entkriminalisierung des Finanzplatzes und «Weissgeldstrategie».

Doch es bleibt ein weiteres Haar in der Suppe: Im Presserohstoff des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zur Paraphierung des Steuerabkommens mit Deutschland wird ausgeführt, dass die Schweiz zusammengefasste Daten zu den Personen, welche ihre Konten im Hinblick auf das Steuerabkommen saldieren, zur Verfügung stellen wird. Bedenkenkenswert ist der im gleichen Zusammenhang gemachte Hinweis des EFD, dass auf OECD-Ebene an einem System gearbeitet werde, das die Amtshilfe innerhalb eines definierten Rahmens für ganze Gruppen ausländischer Bankkunden ermöglichen soll. Andreas Kolb, Partner von Kolb International Tax Services, meint dazu: «Man muss befürchten, dass die Namen der deutschen Kunden, die ihre Konten saldieren, nun im grossen Stil offengelegt werden könnten. Die Vorgehensweise ist seit den UBS-Fällen bestens bekannt."»