Wer sich in Zug niederlassen will, muss Deutsch können. Doch für reiche Ausländer soll dieses Gesetz nicht mehr gelten. Die Zuger Regierung möchte es anpassen. Zurzeit wird die Gesetzesrevision von der kantonsrätlichen Kommission vorberaten, danach ist der Kantonsrat dran. Sollte sie so durchkommen, werden Alternative - die Grünen das Referendum ergreifen.

Das Gesetz, das geändert werden soll, ist erst seit rund zwei Jahren in Kraft: Ausländer, die sich im Kanton Zug niederlassen wollen, müssen über Deutschkenntnisse verfügen. Davon ausgenommen sind nur EU- und Efta-Bürger sowie Staatsangehörige aus Drittstaaten, welche aus unverschuldetem Unvermögen das geforderte Niveau nicht erreichen.

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Ausnahmen für reiche Expats aus Südafrika oder russische Investoren

Die Zuger Regierung will im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AUG) betreffend Nachweis von Deutschkenntnissen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung nun aber Ausnahmen schaffen.

Gelten sollen sie für jene Personengruppe, der zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde. Zu den öffentlichen Interessen gehören insbesondere auch steuerliche Überlegungen.

Geht es nach dem Regierungsrat, muss den Kurs nicht besuchen, wer ein steuerbares Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken hat. Konkret geht es beispielsweise um reiche Expats aus Südafrika oder russische Investoren.

Rechtliche Zweifel

Die von der Zuger Regierung angestrebte Regelung hält Alberto Achermann, assoziierter Professor für Migrationsrecht an der Universität Bern, für «bundesrechtswidrig» wie er in einem Interview im «Tages-Anzeiger» vom Donnerstag sagt.

Das Gebot der Rechtsgleichheit der Verfassung verlange, dass Differenzierungen auf sachlichen Gründen beruhen. Solche seien hier kaum zu erkennen, sagt Achermann weiter.

Referendum angekündigt

Für die Alternative - die Grünen (ALG) sind die Pläne des Regierungsrats «inakzeptabel», wie die Partei am Donnerstag mitteilte. Rechte würden von der Dicke eines Portemonnaies abhängig gemacht. Der Grundsatz «Gleiche Rechte und Pflichten für alle» werde für superreiche Ausländer ausgehebelt.

Für Kantonsrat Andreas Lustenberger (ALG) ist klar, dass seine Partei das Referendum ergreifen wird, falls die Vorlage ohne grosse Änderungen im Kantonsrat durchkommt. «Diese Angelegenheit muss vors Volk», sagte er der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage.

Bereits in der Vernehmlassung im Frühling hatte sich seine Partei negativ zur geplanten Gesetzesrevision geäussert, ebenso die SP. Die CVP war gespalten. Bei SVP und FDP fand sie Anklang. Lustenberger geht davon aus, dass der Bericht der Kommission «wahrscheinlich im Februar» vorliegt, wie er der sda sagte.

(sda/ccr)