Jetzt knallt es richtig zwischen Migros und Beiersdorf. Die Wettbewerbskommission Weko leitet ein Verfahren gegen den deutschen Nivea-Hersteller ein. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Muss Beiersdorf seine Produkte in der Schweiz künftig zu den gleichen Konditionen wie in Deutschland anbieten? Die Weko untersucht nun, ob der Schönheitsproduktekonzern seine Marktmacht ausnutzt und Schweizer Kaufkraft mit zu hohen Preisen abschöpft. «Falls Beiersdorf gegenüber der Migros relativ marktmächtig ist, kann diese Verhaltensweise gegen das Kartellgesetz verstossen», schreibt die Behörde in der Mitteilung.

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Vorausgegangen war eine Anzeige der Migros Anfang dieses Jahres. Der Grund des Konflikts: unterschiedliche Einkaufskonditionen diesseits und jenseits der Grenze.

Konsumentenschutz begrüsste Anzeige

Retailer in Deutschland zahlen laut Migros bis zu 70 Prozent weniger für Deo-Roller, Duschgel oder Hautcreme der Marke Nivea als hiesige Detailhändler beim Einkauf der Produkte in der Schweiz. Die Einkaufspreise liegen laut Migros sogar teilweise über den Nivea-Preisen, die deutsche Konsumenten im Supermarkt zahlen.

Weil die überhöhten Gewinnmargen weitergegeben werden, sind schlussendlich die Schweizer Konsumenten die Leidtragenden, heisst es beim Konsumentenschutz. Dieser begrüsste im März die Migros-Anzeige von Beiersdorf bei der Weko.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Blick unter dem Titel «Weko eröffnet Verfahren gegen Nivea-Hersteller Beiersdorf».