Die Mitarbeiterin von ABB ist ziemlich frustriert von ihrem Arbeitgeber. "Konflikte werden auf allen Managementleveln ausgeblendet", tippte sie vor wenigen Monaten in ihre Bewertung auf der Firmen-Bewertungsplattform Kununu. Die Aufgaben seine zwar "interessant", aber sie müsse feststellen, dass Frauen bei ABB nicht gleichberechtigt seien. Wer kein Ingenieur sei, falle bei der Firma durch das Raster.

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Auch der anonyme Mitarbeiter von Novartis war enttäuscht, als er vor zwei Wochen sein Online-Urteil über den Pharmariesen aussprach. Kollegen über 45 Jahre würden entsorgt, die Arbeitsatmosphäre beschrieb er mit "Angst, Angst, Angst". Zum Schluss schrieb er: "Ich gratuliere jedem, der dort den Absprung schafft." Ob diese Kommentatoren wirklich in den jeweiligen Firmen arbeiten, weiss weder ABB noch Novartis. Fakt ist, dass die Bewertungsprofile von 70.000 Nutzern im Fall von Novartis und 100.000 Nutzern bei ABB angeklickt wurden und auch für jeden Bewerber, der im Netz herumsurft, zugänglich sind. Wie also umgehen mit solchen Bewertungen von anonymen Mitarbeitern auf Online-Portalen?

Tripadvisor für Firmen

Diese Frage stellen sich neben Branchenriesen auch viele kleine Betriebe. Sie sind genauso wie die Big Player dem Bewertungstrend im Internet ausgesetzt. Jeden Tag kommen etwa auf der Plattform Kununu 300 Bewertungen hinzu. 20.000 Schweizer Firmen haben bereits Lob oder Tadel von Mitarbeitern erhalten. Und immer neue Anbieter drängen auf den Markt. In den USA kennt die Lust an der Bewertung durch Arbeitnehmer keine Grenzen. Löhne, Chefzitate, Strategiedefizite. Alles landet auf Plattformen wie Glassdoor oder Jobvoting. Inzwischen muss man schon fast von einer Tripadvisor-Kultur für Arbeitgeber sprechen.

"Den Unternehmen ist es nicht egal, wie sie auf den Portalen dastehen", sagt der Arbeitssoziologe Norbert Huchler. Schliesslich gehe es um die Aussendarstellung und eine reisserische Bewertung könne schnell eine unglaubliche Verlinkungs- und Klickdynamik in Gang setzen. Das Problem: Die Reaktion der Firmen auf diese Online-Bewertungen macht gleichzeitig das Geschäftsmodell der Plattformen aus. Während etwa ABB so reagiert, wie es sich die Plattform Kununu wünscht, nämlich mit dem Anlegen eines umfassenden Profils und der Nutzung verschiedener Tools wie Selbstbeschreibungen, für die natürlich bezahlt werden muss, bleiben viele Firmen stumm. Novartis etwa hat kein Profilbild und reagierte auch nicht auf die Kritik des Mitarbeiters.

Bei ABB erhielt die gefrustete Mitarbeiterin eine Antwort mit dem Hinweis auf das Engagement von ABB für Frauenkarrieren. Das Geschäftsmodell der Bewertungsplattformen ist denn auch ein ausgeklügeltes Locksystem. Bewertet werden kann nämlich jede Firma, ob sie reagiert, im besten Fall mit dem Kauf eines hübsch anzuschauenden Profils, bleibt ihr überlassen. Der Gruppendruck aber ist da. Viele HR-Abteilungen sehen ihr Engagement auf Bewertungsseiten mit permanentem Screening und einem Budget als Standard. Müssen sich Firmen, die sich nicht in diesen Portalen engagieren möchten, also damit abfinden, dass sehr kritische Bemerkungen über sie tausendfach angeschaut werden?

Streit um Sternchenbewertung

Grundsätzlich gilt, dass sich Firmen nicht alles gefallen lassen müssen. Überrissene Beschuldigungen und Beleidigungen müssen nicht geduldet werden. Die Seitenbetreiber können in solchen Fällen aufgefordert werden, die Identität des Kritikers offenzulegen. Wenn etwa Mitarbeiter mit Kraftausdrücken hantieren, diskriminierende, rassistische oder vulgäre Aussagen tätigen, kann verlangt werden, dass Kommentare entfernt werden.
Zudem dürfen Mitarbeiter bei Online-Bewertungen nicht gegen ihren Arbeitsvertrag und ihre Schweige- sowie Treuepflichten verstossen. Wer Betriebsgeheimnisse online ausplaudert, risikiert definitiv seine Kündigung. Auch die konkrete Nennung von Namen ist auf den meisten Portalen nicht erlaubt und kann entsprechend geahndet werden.

Sehr wohl müssen sich Firmen aber Werturteile gefallen lassen. Obwohl harte Werturteile oftmals fliessend in Schmähkritik übergehen, sind Aussagen wie "Schlechtes Betriebsklima", "Der Chef ist überfordert und planlos", "Das Unternehmen verschläft wichtige Entwicklungen" nicht angreifbar, da sie vom Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt sind. Inzwischen haben viele Rechtsanwälte die Abmahnung von Online-Bewertungsplattformen als Geschäftsfeld entdeckt. "Dass wir Post vom Anwalt erhalten, passiert häufig", erklärt etwa der CEO von Kununu, Florian Mann. Bizarrerweise hat sich unter Anwälten eine Debatte um die Entfernung von sogenannten "Sternchenbewertungen" entfacht.

So wird etwa darüber diskutiert, ob die Bewertung einer Firma mit nur einem Stern als freie Meinungsäusserung gewertet werden soll oder als unwahre Tatsachenbehauptung qualifiziert wird. So steht etwa in Frage, ob auch eine Sternchenbewertung eines Online-Kritikers gelöscht werden muss, wenn nachgewiesen wird, dass dieser gar nicht bei der bewerteten Firma gearbeitet hat. Die Bewertungsportale versuchen, ihren Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen und haben Benimmregeln für ihre Seiten entwickelt. So sind etwa Schimpfwörter auf manchen Seiten untersagt, zudem werden Kommentare vor der Freischaltung geprüft.

Keine Fake-Postings

Für Bewerber hingegen gilt: Sich nur auf Online-Bewertungsportale bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber zu verlassen, sei ohnehin falsch, so Bewerbungsberater Jörg Hallberg. Die Portale zeigten immer nur Mosaiksteine eines Unternehmens. Eine Recherche auf Online-Portalen sollte immer auch mit dem persönlichen Kontakt mit einem Arbeitgeber ergänzt werden, etwa auf Berufsmessen. Der Druck, auf den Online-Portalen gut dazustehen, scheint manche Firmen zudem dazu zu veranlassen, übertriebene Jubel-Postings in Auftrag zu geben. So fällt bei manchen Loblied-Bewertungen etwa ein identischer Sprachstil auf. Der Personalberater Armin Betz rät von solchen Fake-Postings aber dringend ab: "Interessierte Leser merken schnell, ob es sich bei Bewertungen um geschönte Aussagen oder, bei negativen Angaben, um Frust-Postings handelt.

Letztere richten in den meisten Fällen weniger Schaden an als sogenannte Fake-Bewertungen, die den Arbeitgeber übermässig loben. Diese lassen das Unternehmen wenig seriös wirken und wecken bei potenziellen Bewerbern grundsätzliche Zweifel an der Aussendarstellung des Unternehmens." Letztendlich nutzten Bewerber sowieso immer mehrere Informationsquellen neben den Bewertungsportalen, um ein möglichst umfassendes Bild des möglicherweise baldigen Arbeitgebers zu erhalten. "Gehen Firmenangaben etwa in Stellenausschreibungen und Bewertungen aber zu stark auseinander, wird potenziellen Bewerbern signalisiert, dass hier etwas nicht stimmt", so Betz.
 

Stefan Mair
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