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Finanzlexikon

Darlehen

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Definition

Ein Darlehen basiert auf einem gegenseitigen Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber Geld oder andere vertretbare Sachen einem Darlehensnehmer auf Zeit überlässt. Dafür wird in der Regel ein Zins erhoben. Wobei zinslose Darlehen ebenfalls ausgegeben werden können.

Hintergrund

Im heutigen Wirtschaftsverkehr spielen Darlehen eine wichtige Rolle. Für viele sind Immobilien- bzw. Autokäufe nicht ohne die Aufnahme eines Darlehns möglich. Es können bei Kreditinstituten Darlehen in fast beliebiger Höhe in Anspruch genommen werden. Die entscheidenden Voraussetzungen des Darlehensnehmers sind die Bonität sowie die zur Verfügung stehenden Sicherheiten. Im Allgemeinen wird im Zusammenhang mit einem Darlehen auch von einem Kredit gesprochen. Neben der Rückerstattung des geliehenen Betrags wird ein Zins erhoben. Die Höhe der Zinsleistung orientiert sich nach den getroffenen Vereinbarungen der Vertragsteilnehmer. Neben den Zinsen verlangen Banken auch weitere Gebühren wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren bzw. Bereitstellungszinsen. Zudem müssen Banken den effektiven Jahreszins angeben. Damit wird die Gesamtbelastung für den Darlehensnehmer als Prozentsatz zusammengefasst. Die Rückzahlungspflicht eines Darlehens entsteht automatisch mit dem Vertragsabschluss. Gleichzeitig verpflichtet sich der Darlehensnehmer, dem Darlehensgeber den Geldbetrag oder auch den Sachwert in gleicher Güte zurückzugeben. Das Darlehensverhältnis endet mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit der Kündigung.

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Grundformen von Darlehen

Es werden verschiedene Darlehensarten nach den einzelnen Tilgungsmodalitäten unterschieden. Dazu gehören zum Beispiel Festdarlehen (Tilgung am Ende der Laufzeit), Annuitätendarlehen (gleichbleibende Kapitaldienstleistungen per anno mit sinkendem Zinsanteil und steigendem Tilgungsanteil) sowie Abzahlungs- oder Ratendarlehen (gleichbleibende Raten mit eigerechneten Zinsen). Zusätzlich gibt es noch eine Reihe an Sonderformen, Mischformen und Varianten wie zum Beispiel das Schuldscheindarlehen (Grossdarlehen), das Forward-Darlehen (verbindlich für einen zukünftigen Zeitraum), nachrangige Darlehen und partiarisches Darlehen (Kombination von Fremd- und Eigenkapitalelementen).