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Finanzlexikon

Europäischer Wirtschaftsraum

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Definition

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) begründet eine Freihandelszone bzw. einen gemeinsamen Binnenmarkt mit der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

Hintergrund

Im Jahre 1992 wurde der Vertrag zur Gründung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zwischen den damals zwölf Mitgliedstaaten der EU und den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) - das waren damals Österreich, Finnland, Norwegen, Island, Schweden, Schweiz und Liechtenstein- unterzeichnet. Die Schweiz konnte wegen einem Referendum dem EWR nicht beitreten, erhielt aber durch gesonderte Verträge einen ähnlichen Status wie die EWR-Mitglieder. Die EFTA wurde 1960 mit dem Ziel aus der Taufe gehoben, den Warenaustausch untereinander zu erleichtern. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten Grossbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich, die Schweiz und Portugal. Später kamen auch Island (1961), Finnland (1986) und Liechtenstein (1991) dazu. Trotzdem war die EFTA ein eher instabiles Gebilde. Im Jahre 1973 wechselten Grossbritannien und Dänemark zur Europäischen Gemeinschaft und 1986 Portugal und 1995 dann Finnland, Österreich und Schweden. Bereits während der 1970er Jahre entstand eine enge Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und der damaligen EG.

Weltweit grösster Binnenmarkt

Die im EWR vereinigten Mitgliedstaaten stellen von der Arktis bis zum Mittelmeer mit rund 500 Mio. Konsumenten den grössten zusammenhängenden Binnenmarkt der Welt. Für den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wurde eine Reihe wesentlicher Grundfreiheiten geschaffen, die zur Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen und zur Auswahl geeigneter Überwachungsinstrumente beitrugen. Dazu zählen ein gemeinsames Wettbewerbsrecht, das Verbot von staatlichen Beihilfen zur Beeinflussung des Wettbewerbs, die gemeinsamen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums, die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungs- und Auftragswesens.

Organe des EWR

Die gemeinsamen EWR-Organe sind aus den beiden Fundamenten der Europäischen Union (EU) und den Institutionen der EWR-/EFTA-Staaten entstanden. Zu den wichtigsten Organen des Europäischen Wirtschaftsraums gehören der Rat als oberstes Organ, der Gemeinsame Ausschuss, der Gemischte Parlamentarische EWR-Ausschuss, der Konsultativ-Ausschuss mit beratenden Vertretern aus den EU- und EFTA-Staaten, die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof.