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Finanzlexikon

Goodwill

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Definition

Der Goodwill (deutsch „Wohlwollen“) oder auch Geschäfts- bzw. Firmenwert ist in der Betriebswirtschaftslehre der Begriff für die Differenz zwischen dem Verkaufspreis bzw. der Börsenkapitalisierung eines Unternehmens und den buchhalterisch ermittelten Substanzwerten.

Hintergrund

Ein Goodwill ist eine abstrakte, ideelle Konstruktion, die den Unterschied zwischen ertrags- und substanzabhängiger Bewertung beschreiben soll. Oder anders gesagt: Die Differenz zwischen der Summe der Zeitwerte aller Aktiva und Passiva einer Bilanz und dem Gesamtunternehmenswert. Die Höhe des Goodwills wird durch keine oder nur sehr schwer bestimmbare Kriterien wie Qualität des Managements, Gewinnaussichten, Kundenpotenzial, Branchenbedeutung usw. definiert. Nicht selten wird für ein erfolgreiches Unternehmen bei der Übernahme ein höherer Preis bezahlt, als der reelle Substanzwert es vorgibt. Ein relativ hoher Goodwill liegt dann vor, wenn der Kaufpreis für ein Unternehmen etwa bei CHF 100 Mio. liegt und der Substanzwert nur bei CHF 35 Mio. Das heisst, für das Unternehmen wurde ein Goodwill von CHF 65 Mio. bezahlt.

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Originärer Goodwill

Bei einem originären Goodwill bzw. Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich um selbst geschaffene ideelle Werte, die eine Höherbewertung des eigenen Unternehmens rechtfertigt und sich nicht rechnerisch aus dem bilanziellen Substanzwert ergeben. Solche Werte können unter anderem erfolgreiche Markenartikel, Patente, Verlagsrechte oder viele Stammkunden sein.

Derivativer Firmenwert

Ein derivativer Goodwill bzw. Geschäfts- oder Firmenwert ist der Begriff für einen immateriellen Vermögenswert, der durch entgeltlichen Erwerb von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen erworben wird. Als Voraussetzung dafür muss sich ein Unterschiedsbetrag ergeben, der sich aus dem Kaufpreis und den bilanzierten Summen errechnen lässt.