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Finanzlexikon

Mehrwertsteuer

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Definition

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer (ein Dritter ist Steuerschuldner), die vom Bund erhoben wird. Sie wird auch als eine sogenannte Nettoallphasensteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet und beträgt in der Schweiz etwa einen Viertel aller Bundessteuereinnahmen.

Hintergrund

Eine Mehrwertsteuer wird auf jedes verkaufte Produkt in der Schweiz erhoben. Die Mehrwertsteuer wird immer zum Warenwert dazugerechnet. Das bedeutet, sie wird bei einem Kauf auf den jeweiligen Kunden abgewälzt. In der Schweiz gelten je nach Produkt bzw. Warenart drei verschiedene Gruppen von Steuersätzen: Die erste Gruppe beträgt 2,5 Prozent als reduzierter Satz und wird auf Güter des täglichen Bedarfs aufgerechnet. Dazu zählen unter anderem Leitungswasser, Ess- und Trinkwaren (ohne Alkoholika sowie Getränke, die in Restaurants verkauft werden), Vieh, Geflügel, Fische, Getreide, Medikamente und Zeitungen. Die zweite Gruppe wird mit 3,8 Prozent Mehrwertsteuer verrechnet. Dazu gehören Beherbergungsleistungen inklusive Frühstück. Dies ist ein Sondersatz, der nur bis 2017 Gültigkeit behält. Die dritte Gruppe umfasst den normalen Satz von 8 Prozent auf alle restlichen mehrwertsteuerpflichtigen Produkte.

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Steuersystematik

Das System einer Allphasensteuer ist mit einem Vorsteuerabzug ausgestaltet. Das heisst, bei Erbringung einer Leistung muss der Leistungsträger die Mehrwertsteuer dem Warenwert zuschlagen und der Käufer in der Handelskette kann sie als Vorsteuer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung wieder zurückerhalten. Die eigenen Leistungen an seine Kunden muss er aber ebenso versteuern. Letztlich wird die Mehrwertsteuer auf den Endkonsumenten überwälzt. Damit werden alle Leistungen innerhalb der Schweiz besteuert.