1. Home
  2. Sparkasse
Finanzlexikon

Sparkasse

Teilen

Merken

Drucken

Kommentare

Artikel teilen

Definition

Eine Sparkasse ist in Deutschland ein gemeinnütziges Kreditinstitut, das sich im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Trägern befindet und einen öffentlichen Auftrag verfolgt. Sparkassen sollen das Sparen bzw. die Vermögensbildung der Region fördern sowie die Kreditversorgung für die Bevölkerung des Geschäftsgebiets sicherstellen (Regionalprinzip).

Hintergrund

Die Sparkasse gehört als spezifischer Teilbereich zu den sogenannten Universalbanken, die im deutschen Bankensystem der am weitesten verbreitete Bankentyp sind. In Deutschland gibt es rund 750 Sparkassen. Davon sind fast alle Banken öffentlich-rechtliche Anstalten. Das heisst, sie sind wirtschaftliches Eigentum einer Stadt oder eines Landkreises. Nur ein ganz kleiner Teil ist privatwirtschaftlich organisiert. Diese werden als „freie Sparkassen“ bezeichnet. Die Sparkassen wurden im 18. Jahrhundert gegründet, um auch weniger vermögenden Menschen günstige Geldanlagemöglichkeiten für ihre Ersparnisse zu bieten. Obwohl sie sich mehr und mehr zu universell aufgestellten Kreditinstituten entwickelten, blieb der Fokus ihrer Geschäftstätigkeit immer bei der Sammlung von Spareinlagen. Diese machen rund die Hälfte der Bilanzsumme aus. Sparkassen ermöglichten seit jeher umfangreiche bzw. langfristige Finanzierungen. Vor allem für den Wohnungsbau und für die Kommunen. Doch zunehmend stiegen die Sparkassen auch in das Industriekreditgeschäft ein. Aufgrund des Regionalprinzips ist die Tätigkeit der Sparkassen auf das Gebiet des jeweiligen Trägers bzw. Eigentümers (Stadt, Kreis, Gemeinde) fokussiert. In dieser Region darf jeweils nur eine Sparkasse operieren. Da eine Sparkasse von ihren Eigentümern kein Eigenkapital erhält, kann sie dies nur durch eine Erhöhung der Rücklagen erzielen. Damit ist der erzielte Gewinn gemeint, der im Grunde etwas im Widerspruch zum Prinzip der Sparkassen steht, nicht nach Gewinn zu streben, sondern einen öffentlichen Auftrag zu verfolgen. Die juristische Basis der Sparkassen wird durch die Sparkassengesetze der Bundesländer gebildet. Das heisst, es existiert kein für alle Kreditinstitute gleichsam geltendes Bundessparkassengesetz. Einzelne ausgesuchte Institute werden als Landesbanken oder Girozentralen definiert. Darüber hinaus gibt es Zusammenschlüsse in Regionalverbände, die wiederum zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband gehören.

Partner-Inhalte