Pensionskasse. Besteht gemäss Pensionskassenreglement eine Beitragslücke und sieht das Reglement die Nachzahlung vor, empfiehlt es sich, diese Lücke auf mehrere Jahre verteilt zu schliessen. Das ist für Lohnempfänger der wirksamste Weg, um Steuern zu sparen. Aber Achtung: Anschliessend an die Nachzahlung darf drei Jahre lang kein Kapital aus der Pensionskasse bezogen werden, auch nicht für die Wohneigentumsförderung.
Bausparen. Ein Muss für alle Steuerpflichtigen und heute im Rahmen der Säule 3a möglich. Banksparen ist dabei flexibler als das Versicherungssparen. Letzteres ist jedoch empfehlenswert, wenn zusätzlich ein Erwerbsausfall mitversichert werden soll.
Schuldzinsen. Schuldzinsen sparen Steuern, dies gilt nach wie vor.
Wohneigentumsförderung. Das Wohneigentumsförderungsgesetz erlaubt den vorzeitigen Kapitalbezug aus der Pensionskasse, wenn die Gelder für den Kauf oder die Renovation von selbst bewohntem Wohneigentum eingesetzt werden. Zulässig ist auch die Amortisation der auf dem Eigenheim lastenden Hypothek. Steuerlich ist der Vorbezug allerdings nachteilig. Wählen Sie stattdessen die Variante der Verpfändung des Pensionskassenvermögens.
Indirekte Amortisation. Das Prinzip der indirekten Amortisation von Schulden ist weiterhin empfehlenswert. Erwerbstätige sollten ihre Hypotheken nicht amortisieren, sondern stattdessen das für die Rückzahlung benötigte Kapital in steuergünstigen Anlagen ansparen. Zu diesen Anlagen zählen die Säule 3a, verschiedene steuerprivilegierte Produkte der Säule 3b, die Pensionskasse oder Aktien bzw. Aktienfondsanlagen.
Wohnsitzwechsel. Schon bei einem Einkommen von 150 000 Franken pro Jahr können mit einem Wohnsitzwechsel vom Kanton Neuenburg in den Kanton Zug fast 18 000 Franken Steuerkosten gespart werden. Bei einem Kantonswechsel wird ein Steuerpflichtiger für das ganze Jahr dort besteuert, wo er am 31. Dezember seinen Wohnsitz hat. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons folgen die meisten, aber nicht alle Kantone ebenfalls diesem Prinzip (im Kanton Zürich zum Beispiel ist der Stichtag der 1. Januar). Pensionskassenauszahlungen sind dagegen immer an dem bei Fälligkeit geltenden Wohnsitz steuerbar.
Heirat bzw. Scheidung und Trennung. Die meisten Kantone (eine Ausnahme bildet unter anderen Zürich) besteuern bei Heirat bzw. Scheidung wie der Bund das ganze laufende Jahr gemeinsam bzw. getrennt, was bei Doppelverdienern in der Regel zu einer höheren bzw. tieferen Steuerbelastung führt. Der richtige Hochzeits- bzw. Scheidungstermin kann somit Steuern sparen helfen. Kurz vor Jahresende zu heiraten, ist steuerlich eher ungeschickt.
Preise nicht versteuern. Auszeichnungen, etwa ein Kulturpreis, sind bis zu 10 000 Franken steuerfrei. Ebenso Gewinne im Spielcasino. Allerdings sind Spielverluste steuerlich nicht absetzbar.
Feuerwehr. Seit diesem Jahr bleibt der Sold der Milizfeuerwehrleute für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr bis zum Betrag von jährlich 5000 Franken steuerfrei.
Früh in Säule 3a einzahlen. Leisten Sie Anfang Jahr Beiträge an die Säule 3a. Je früher, desto eher profitieren Sie von den steuerfreien Zinsen. Die Maximalbeiträge können Sie in der Steuererklärung vollumfänglich vom Einkommen abziehen – und Sie müssen sie bis zum Bezug nicht mehr als Vermögen versteuern.
Verzugszinsen vermeiden. Steuern zu spät einzuzahlen, kann teuer werden. Die Verzugszinsen betragen zwischen zwei und sechs Prozent. Zahlen Sie also pünktlich oder besser sogar zu früh: Das gibt Zinsen!