AUSGANGSLAGE. Das Ehepaar F. und S.H. sind 56 und 60 Jahre alt und berufstätig. Das Erwerbseinkommen beträgt rund 170  000 Franken. Das Paar bewohnt ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 600  000 Franken und einer Hypothekarbelastung von 422  000 Franken. 115  000 Franken wurden in der gebundenen 3a-Vorsorge angespart. Das frei verfügbare Wertschriftenvermögen von 62  000 Franken stammt aus einer Erbschaft. Die Eheleute H. fragen sich, ob sie die geerbten Aktienanlagen trotz grossem Verlust verkaufen sollen.

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DIVERSIKATION ÜBERPRÜFEN. Seit Ende 2007 haben Holcim, Novartis, Swiss Re und UBS im Schnitt 60 Prozent ihres Werts eingebüsst, während der SMI als Vergleichsindex nur 40 Prozent verlor. Mit Ausnahme von Novartis haben alle Titel stark unter den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise gelitten. 10  000 Franken gingen so in kürzester Zeit nur aufgrund mangelnder Diversifikation zusätzlich verloren.

AKTIENQUOTE HALTEN. An den Aktienmärkten ist es für Optimismus noch zu früh und für Pessimismus zu spät. Mit einem Verlust von über 60 Prozent wurde der Zeitpunkt für den Aktienverkauf verpasst. Da das Ehepaar nicht auf diese Wertschriftenanlagen als Liquiditätsreserve zurückgreifen muss, empfehlen wir, die Aktienquote im heutigen Umfang zu halten.

GEFÄHRLICHE STRATEGIE. Viele Anleger vertrauten auf die Durchhaltestrategie «Augen zu und durch». Es ist ein gefährlicher Irrglaube, dass dieselben Aktien, die bis heute massive Kursverluste einfuhren, die erwarteten Gewinne in Zukunft bringen werden. Ein Anleger sollte unabhängig vom bestehenden Buchverlust nur Aktien in seinem Depot halten, die er wegen guter Zukunftsaussichten auch heute kaufen würde.

WIE WEITER? Es ist sinnvoll, die Einzeltitel zu verkaufen und anschliessend eine passive, indexnahe Strategie zu verfolgen. Dazu eignen sich Exchange Traded Funds (ETF) besonders, zum Beispiel der XMTCH (CH) on SMI auf den Schweizer Aktienmarkt.