Bei einem Einkauf in die Pensionskasse vor Ende Jahr kann die Steuerrechnung spürbar verringert werden. Nach den massiven Verlusten an den Kapitalmärkten sind viele Pensionskassen in eine Unterdeckung geraten und haben Sanierungsmassnahmen ergriffen, um das Verhältnis von Anlagevermögen zu Vorsorgeverpflichtungen auszugleichen. Obwohl sich die Lage inzwischen wieder deutlich verbessert hat, wie der Deckungsgrad-Index von BILANZ und dem Beratungsunternehmen Lusenti zeigt, fragen sich viele Versicherte, ob ein solcher Einkauf noch immer attraktiv und sicher sei.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Zwei Punkte sollten unbedingt bei der Pensionskasse abgeklärt werden: Bestehen weiterhin Sanierungsmassnahmen, oder werden solche geplant? Dann senkt die Kasse vermutlich die Zinsen auf dem überobligatorischen Vorsorgekapital, und die Rendite auf dem Einkaufsbetrag sinkt. Steht die Pensionskasse vor einer Teilliquidation? Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Prozent des Personals abbaut. Dann müssen die entlassenen Versicherten die Unterdeckung mittragen, und der Einkaufsbetrag wird entsprechend gekürzt.

Diesen Risiken stehen die Steuervorteile gegenüber. Ein Einkauf kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Erträge auf dem Pensionskassenkapital sind steuerfrei. Und bei der Auszahlung nach der Pensionierung wird das Guthaben bloss mit einem reduzierten Steuersatz vom Fiskus belastet.

BILANZ hat nachgerechnet. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Einkaufssumme während zweier Jahre gar nicht und während 13 Jahren zu zwei Prozent verzinst wird. Für einen Versicherten im Kanton Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von 100  000 Franken im Jahr überwiegen diese Vorteile, solange der Deckungsgrad der Kasse über 82 Prozent liegt. Da im Kanton Basel-Stadt der Satz für die Einkommenssteuer höher ist, wird die Schmerzgrenze für einen Einkauf bei einem Deckungsgrad von 76 Prozent erreicht. Somit lohnt sich ein Einkauf meist, weil der Deckungsgrad nur bei wenigen Pensionskassen tiefer liegt.