KAG. Gesetz über die kollektiven Kapitalanlagen. Das Gesetz regelt Vertrieb, Aufbewahrung und Verwaltung von Anlagefonds. Unterstellt sind bisher Vermögensverwalter von schweizerischen Kollektivanlagen und ausländische Fonds, die öffentlich vertrieben werden.
Ucits. Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities. Die europäischen Bestimmungen über Struktur, Organisation, Verwaltung und Überwachung von Fonds wurden 1985 geschaffen. Die revidierte Fassung Ucits IV ist seit einem Jahr in Kraft. Sie erleichtert unter anderem die grenzüberschreitende Zulassung und Verwaltung von Fonds. Fonds mit Domizil ausserhalb der EU haben keinen Ucits-Status.
AIFMD. Alternative Investment Fund Managers Directive. Reguliert in Europa die Verwaltung und den Vertrieb von Fonds, die nicht unter Ucits fallen, also alternative Anlagen wie Hedge Funds oder Private Equity Funds. Ab Mitte 2013 darf die Verwaltung nur noch an Vermögensverwalter in Drittstaaten delegiert werden, wo eine gleichwertige und anerkannte Aufsicht besteht. Fonds aus solchen Staaten sollen zudem ab 2015 ebenfalls vom erleichterten Marktzutritt mit dem Passportsystem profitieren können.
Mifid. Markets in Financial Instruments Directive. Die Grundlage zum europäischen Anlegerschutz wurde 2007 eingeführt und wird derzeit erneuert. Insbesondere sollen die Bestimmungen über Retrozessionen verschärft werden.