Beim Kauf des Eigenheims

Notariatskosten: Sie betragen ein Promille im Kanton Zürich und sind variabel im Kanton Bern, wobei die Höhe der Kaufsumme entscheidet.

Grundbuchgebühren: Sie kommen je nach Kanton auf 2,5 bis 5 Promille des Kaufpreises zu stehen.

Handänderungssteuer: Sie wird üblicherweise je hälftig von Käufer und Verkäufer getragen und ist kantonal unterschiedlich. Sie liegt zwischen 0,4 und 3,3 Prozent des Kaufpreises. Einige Kantone wie Zürich haben sie abgeschafft.

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Grundstückgewinnsteuer: Sie wird vom Verkäufer bezahlt.

 

Nach dem Kauf des Eigenheims

Laufender Unterhalt: Dazu muss im Normalfall ein Prozent der Hypothekarsumme zurückgestellt werden.

Gebäudeversicherung: Sie ist je nach Kanton unterschiedlich. Ein paar hundert Franken pro Jahr sind hier einzurechnen.

Grundstück- oder Liegenschaftssteuer: Sie variiert zwischen 0,3 und 3,3 Promille auf dem Steuerwert der Liegenschaft. Sie wird nicht von allen Kantonen erhoben.

Eigenmietwert: Dieser fiktive Einkommensbestandteil des Eigentümers, der ebenfalls kantonal geregelt ist, wird dem steuerbaren Einkommen zugerechnet. Er orientiert sich daran, was ein Mieter für ein vergleichbares Objekt aufwenden müsste.