Beim Kauf des Eigenheims
Notariatskosten: Sie betragen ein Promille im Kanton Zürich und sind variabel im Kanton Bern, wobei die Höhe der Kaufsumme entscheidet.
Grundbuchgebühren: Sie kommen je nach Kanton auf 2,5 bis 5 Promille des Kaufpreises zu stehen.
Handänderungssteuer: Sie wird üblicherweise je hälftig von Käufer und Verkäufer getragen und ist kantonal unterschiedlich. Sie liegt zwischen 0,4 und 3,3 Prozent des Kaufpreises. Einige Kantone wie Zürich haben sie abgeschafft.
Grundstückgewinnsteuer: Sie wird vom Verkäufer bezahlt.
Nach dem Kauf des Eigenheims
Laufender Unterhalt: Dazu muss im Normalfall ein Prozent der Hypothekarsumme zurückgestellt werden.
Gebäudeversicherung: Sie ist je nach Kanton unterschiedlich. Ein paar hundert Franken pro Jahr sind hier einzurechnen.
Grundstück- oder Liegenschaftssteuer: Sie variiert zwischen 0,3 und 3,3 Promille auf dem Steuerwert der Liegenschaft. Sie wird nicht von allen Kantonen erhoben.
Eigenmietwert: Dieser fiktive Einkommensbestandteil des Eigentümers, der ebenfalls kantonal geregelt ist, wird dem steuerbaren Einkommen zugerechnet. Er orientiert sich daran, was ein Mieter für ein vergleichbares Objekt aufwenden müsste.