Schon in wenigen Wochen, am 28. September, entscheidet die Schweizer Bevölkerung über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Stimmt das Volk Ja, ändert sich für Eigenheimbesitzer so einiges. Warum dann auch die Steuerabzüge geringer ausfallen und was das mit der dritten Säule zu tun hat – Blick gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum möglichen Aus des Eigenmietwerts.

Wie der Eigenmietwert berechnet wird

Wer in der Schweiz Wohneigentum hat, muss in der Steuererklärung den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Der Eigenmietwert ist eine fiktive Einnahme, die durch die Vermietung des Hauses erzielt werden könnte. Wie hoch diese Miete ausfällt, geben die Kantone vor. Die Höhe des Eigenmietwerts variiert stark je nach Region. Er muss aber mindestens 60 Prozent der Marktmiete betragen. Das gilt auch für Zweitwohnungen.

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