Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer drückt Millionäre oft mehr als die Einkommenssteuer, denn die Möglichkeiten, Abzüge geltend zu machen, sind sehr beschränkt. Neben dem Wohnsitzwechsel ist die einzige wirksame Massnahme, um Vermögenssteuern zu sparen – das Verheimlichen von Vermögenswerten vor dem Fiskus – allerdings nicht empfehlenswert, weil rechtswidrig. Eine Möglichkeit, von einem günstigen Vermögenssteuertarif zu profitieren, besteht darin, sein Vermögen in Gemeinden mit tiefen Vermögenssteuersätzen in Liegenschaften zu investieren. Die Vermögenssteuer ist bei Liegenschaften am Standort geschuldet, allerdings unter Berücksichtigung der anteilsmässigen Schulden.
Einkommenssteuer. Vermögensmillionäre, die kein steuerbares Einkommen ausweisen, haben nichts mit Hexerei oder Steuerhinterziehung zu tun. Millionäre haben die Möglichkeit, über Jahre von der Vermögenssubstanz zu leben, ohne steuerbares Einkommen zu generieren. Ist das ganze Vermögen eines Millionärs in einer Aktiengesellschaft gebunden und werden weder Löhne noch Dividenden bezogen, fällt auch kein steuerbares Einkommen an. Finanziert wird der Lebensunterhalt aus dem Privatvermögen oder durch Darlehensbezüge, womit zusätzlich Schuldzinsen anfallen. Die Steuerschuld wird allerdings bei Darlehensbezügen lediglich aufgeschoben, nicht aber aufgehoben.
Einmalprämienversicherungen. Diese Versicherungen sind bei der Auszahlung steuerfrei, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind: Auszahlung der Versicherung frühestens ab Alter 60, Abschluss vor dem 66. Geburtstag, Laufzeit der Versicherung mindestens fünf Jahre. Zudem müssen Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sein. Für vermögende Personen werden diese Versicherungen deshalb gerne als Ersatz für Obligationenanlagen eingesetzt. Derzeit ist es aber ratsam, mit grösseren Abschlüssen zu warten, bis die Zinsen wieder angezogen haben.
Vorsorgesparen. Die Möglichkeiten, mit der zweiten Säule Steuern zu sparen, sind für Millionäre, insbesondere Einkommensmillionäre, besonders attraktiv.
Familienstiftung. Die Gründung einer Familienstiftung entspringt dem Wunsch, das Familienvermögen auch für kommende Generationen zusammenzuhalten. Steuerlich bringt dies aber in der Regel kaum Vorteile. Stolperstein ist oft bereits die Schenkungssteuer, denn in den meisten Kantonen gilt die Widmung von Vermögen an eine Stiftung als Schenkung an eine nicht verwandte Person. Die fällig werdende Steuer kann 40 bis 50 Prozent betragen.