Mit der 6. Gesetzesrevision soll die Invalidenversicherung erneut finanziell entlastet werden. Geplant sind weitere Massnahmen zur Wiedereingliederung, um die Rentenkosten weiter zu reduzieren. Davon profitieren ganz besonders auch die Pensionskassen, die bei Erwerbsunfähigkeit neben der IV ebenfalls Renten zahlen. Für die grossen Versicherungen ist dieses Geschäft in der beruflichen Vorsorge heute schon äusserst lukrativ. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Prämien zwar gesenkt. Wie eine Zusammenstellung des Pensionskassenexperten Martin Wechsler zeigt, sind aber die Gewinne aus dem Risikoprozess noch immer beträchtlich.

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Demnach werden bei vier Versicherungen nicht einmal die Hälfte der Erträge zur Deckung des effektiven Aufwandes benötigt, wie aus den Daten der Finma hervorgeht. Vor zwei Jahren waren es bei fünf Versicherungen gar weniger als 40 Prozent. Wechsler vermutet, dass mit einem Teil des Ertragsüberschusses die gesetzlich vorgeschriebene Gewinnbeteiligung der versicherten Pensionskassen, die sogenannte Legal Quote, quersubventioniert werde, da die Finanzmärkte die dazu nötige Rendite nicht mehr liefern.