Die Coronavirus-Krise stellt viele Unternehmen und Privatpersonen vor grosse finanzielle Herausforderungen. Sie geht mit Einkommenseinbussen und Unsicherheit über die wirtschaftliche Zukunft und den Arbeitsplatz einher.

Die Altersvorsorge, seit 2017 grösste Sorge der Schweizer Bevölkerung, ist ebenfalls davon tangiert – auch die Säule 3a. Einerseits haben 3a-Wertschriftenkonten wegen dem Einbruch der Aktienmärkte deutliche Einbussen erlitten, andererseits sind Versicherte teilweise nicht in der Lage, fällige Prämienzahlungen zu leisten.

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Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG.

Säule-3a-Lösungen sind beliebt

3a ist die gebundene Vorsorge der 3. Säule des Schweizer Vorsorgesystems, in der Sparer freiwillig und steuerbegünstigt Gelder für das Alter ansammeln können. Säule-3a-Lösungen sind sehr beliebt, denn sämtliche Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beim Kapitalbezug fallen dann Steuern an, aber es kommt der tiefere Satz der Kapitalauszahlungssteuer zum Zug.

Personen, die bei einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind, können 2020 maximal 6826 Franken in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann steuerbegünstigt bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens oder maximal 34'128 Franken einzahlen. Geld in der Säule 3a kann erst fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters bezogen werden – Ausnahmen sind der Wechsel in die Selbstständigkeit, die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum, Invalidität, Auswanderung oder Einkäufe in die Pensionskasse.

Bank oder Versicherung?

Wer zum Aufbau von Vorsorgekapital die Säule 3a nutzen möchte, kann das über ein Bankprodukt oder eine Versicherungslösung tun. Hinsichtlich Kapitalbezug und steuerliche Abzugsfähigkeit gelten für beide Varianten die gleichen gesetzlichen Vorschriften – in Bezug auf andere Aspekte gibt es grosse Unterschiede. Bei Banklösungen kommt das gesamte eingesetzte Kapital der Altersvorsorge zugute.

Versicherungsprodukte umfassen einen Versicherungsschutz, dessen Kosten vom Kapital abgezogen werden. Banklösungen führen deshalb bei gleich hohen Einzahlungen und gleicher Anlagestrategie zu einem höheren Alterskapital als Versicherungslösungen. Sparen-3a bei einer Bank bietet auch mehr Flexibilität. Die Bank kann gewechselt werden, es kann auch einmal in einem Jahr nichts einbezahlt werden, und der vorzeitige Kapitalbezug ist unter Einhaltung der regulatorischen Vorschriften ohne Kosten möglich.

Versicherungen hingegen garantieren den Aufbau des Altersvermögens. Da sie einen Risikoschutz für Erwerbsausfall, Invalidität und Todesfall beinhalten, besteht in der Regel ein jährlicher Einzahlungszwang. Dieser Sparzwang kann jedoch bei jungen Sparern positiv sein.

Beim vorzeitigen Bezug (Rückkauf bei Auflösung der Police) fallen zwar Verluste an, aber Versicherungslösungen bieten einen umfassenden Schutz für den Aufbau des Altersvermögens. Bei Erwerbsausfall oder Invalidität übernimmt die Versicherung die Einzahlung der Beträge, das Sparziel wird auf jeden Fall erreicht. Gerade für Familien mit einem Vorsorgebedarf ist das von Vorteil.

Liquiditätsengpässe wegen Krise

Was geschieht, wenn aufgrund der aktuellen Krise Finanzengpässe entstehen und der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen werden kann? Gibt es Möglichkeiten, die Zahlung auszusetzen oder aufzuschieben, und welchen Einfluss hat das auf die Versicherungsleistungen?

Grundsätzlich ist ein Covid-19-bedingter Zahlungsaufschub für alle Versicherten möglich – ohne Folgen für die Leistungen. Es werden jedoch keine Prämien erlassen oder ausgesetzt. Besteht ein Rückkaufswert der Versicherungspolice, ist eine Prämienpause möglich. Besteht kein Rückkaufswert, müssen individuelle Lösungen angeschaut werden, wie zum Beispiel eine (temporäre) Prämienreduktion oder eine Prämienpause. Wichtig ist, dass der Versicherungskunde umgehend ein Gesuch einreicht, das dann geprüft wird. Entsprechende Formulare können bei der Versicherungsgesellschaft bezogen werden.

Einzelne Anbieter empfehlen, die Zahlungsfristen bis zur Mahnung – zum Beispiel 75 Tage nach Fälligkeit – auszunutzen. Bei bestimmten Produkten kann die Zahlungsart ohne Ratenzuschlag von jährlich auf halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich angepasst werden. Auch Policendarlehen sind allenfalls möglich.

Personen, bei denen die Auszahlung des Säule-3a-Vermögens ansteht, die jedoch die aktuell grossen Verluste nicht realisieren möchten, können ihre Policen um ein oder zwei Jahre ohne Risikoprüfung verlängern. Allerdings gibt es keine Garantie, dass sich die Finanzmärkte – und somit die nicht-garantierten Leistungen bei Ablauf der Versicherung – deutlich erholen. Die Versicherungen sind in der Regel gewillt, gute Lösungen zu finden und die Kunden zufriedenzustellen.

Persönliche Situation immer abklären

Die Wahl jeder 3a-Lösung, ob Bankkonto oder Versicherungspolice, muss im Kontext des Gesamtvermögens, der Bedürfnisse und der Gesamtkosten einer Anlagelösung erfolgen. Wertschriftenlösungen gibt es als aktive oder passive Anlageprodukte, und sie weisen verschiedene Risikoprofile auf. Die Faustregel gilt: je mehr Aktien, desto höher die Risiken sprich Wertschwankungen, denen das Portfolio unterliegen kann. Banklösungen bieten mehr Flexibilität, Versicherungslösungen mehr Schutz.

Für Familien allgemein, Patchwork-Familien, die eine privilegierte Begünstigung erfordern, sowie Selbständige mit einem erhöhten Konkursrisiko, ist eine 3a-Versicherung zu empfehlen. Auch in Bezug auf das Erbrecht und einen allfälligen Konkurs sind Sparer mit einer Versicherung besser gestellt.

Junge Alleinstehende, die in absehbarer Zeit ihr 3a-Kapital für den Kauf von Wohneigentum benötigen, sind wegen des Rückkaufswertverlusts von Versicherungslösungen bei einer Bank besser aufgehoben. In vielen Fällen ist die beste Lösung eine Kombination von Versicherung mit Risikoschutz und einem 3a-Bankkonto.