Während diese wenigstens ihren Holdingsitz in der Schweiz haben, können auch rein ausländische Firmen in den SMI aufgenommen werden. Ab 1. Juli sogar dann, wenn sie auch an anderen Börsen eine Erstkotierung haben und der Umsatz der gehandelten Aktien an der Schweizer Börse weniger als 50 Prozent beträgt.
Anleger, die passiv über ETF auf Schweizer Aktienwerte setzen, haben damit zunehmend ein Problem mit der Abgrenzung. Insbesondere Pensionskassen, welche die gesetzlichen Anlagevorschriften zum Anteil an Schweizer Aktien beachten müssen.