In der Schweiz finden jährlich Zehntausende von Betriebsübergaben statt. Dabei stellt sich für den bisherigen Besitzer oftmals die Frage: «Wie erhalte ich steuergünstig meine stillen Reserven zurück?»

Folgendes Vorgehen ist prüfenswert: Man löst die stillen Reserven sukzessive auf und kauft sich parallel dazu in die Pensionskasse ein. Die Entnahme der Reserven ist zwar steuerpflichtig. Wenn jedoch im selben Ausmass Einkäufe erfolgen, verhält sich dies steuerlich neutral. Dazu muss ein guter Kadervorsorgeplan eingerichtet werden, um ausreichend Einkaufspotenzial zu generieren. Sehr oft haben die scheidenden Unternehmensinhaber ohnedies wenig in ihre eigene Vorsorge investiert und nur das gesetzliche Minimum angespart. Dies ist ein zusätzlicher Grund für einen komfortablen Pensionskassenplan.

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Dieses Pensionskassenkapital wird später zu einem reduzierten Steuersatz bezogen. Die kantonalen Steuerunterschiede sind erheblich (siehe «Kantonale Besteuerung»). Bei hohen Auszahlungen kann sich sogar ein Wohnsitzwechsel lohnen. Unbedingt beachten sollte man, dass zwischen der letzten Einzahlung und dem Kapitalbezug mindestens drei Jahre liegen. Sonst muss man das Pensionskassengeld als Rente beziehen.