Die Senkung des Pensionskassen-Mindestzinssatzes und des Rentenumwandlungssatzes reissen tiefe Löcher in die persönliche Altersvorsorge. Wer im Alter keine Renteneinbusse hinnehmen will, muss dringend über die Bücher gehen und die freiwillige Vorsorge erhöhen.

Bis vor kurzem gingen die meisten Leute davon aus, dass die auf dem persönlichen Pensionskassenausweis aufgeführte Altersrente in Stein gemeisselt sei. Wer jedoch seinen neusten Pensionskassenausweis per Anfang 2004 studiert, dem wird schmerzlich klar, dass die Hochrechnung der voraussichtlichen Altersrente bisher zu optimistisch war und dass man dieses Papier daher nicht für bare Münze nehmen darf. Denn an den Eckwerten, die für die Höhe der Pensionskassenrente im Alter entscheidend sind, haben Politiker und diverse Pensionskassen-Sammelstiftungen in der letzten Zeit kräftig herumgeschraubt.

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Renteneinbusse bis zu 30 Prozent

Für die Versicherten bedeutet die veränderte Ausgangslage, dass sie bezüglich ihrer Altersvorsorge über die Bücher gehen sollten. Denn vielfach beruhte die persönliche Vorsorgeplanung auf den mittlerweile überholten Annahmen, das Pensionskassenkapital werde mit durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr verzinst und das angesparte Kapital im Alter mit einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent in eine Rente umgerechnet. Man ging also von einer zu hohen Pensionskassenrente im Alter aus.

Wer im Alter keine böse Überraschung erleben will, sollte daher seine persönliche Vorsorgeplanung dringend nochmals überprüfen. Bei der neuen Planrechnung sollte man von vorsichtigen Annahmen ausgehen und auch künftige Kürzungen des Umwandlungssatzes berücksichtigen. Zurückhaltend rechnen sollte man zudem, was die künftige Verzinsung des Pensionskassenkapitals anbelangt.

Zwar muss der Bundesrat die Höhe des BVG-Mindestzinssatzes alle zwei Jahre prüfen und gegebenenfalls neu festlegen. Ein Durchschnittszins von vier Prozent auf den BVG-Guthaben, wie das seit Einführung des BVG 1985 bis Ende 2002 der Fall war, ist langfristig jedoch ein sehr optimistischer Wert. Berücksichtigt man vorsichtshalber eine tiefere Verzinsung und einen tieferen Umwandlungssatz, ergeben sich Renteneinbussen von bis zu 30 Prozent gegenüber den Hochrechnungen, wie sie die Pensionskassen noch bis Ende 2002 auf Grund der damaligen Rahmenbedingungen durchgeführt haben.

So stopfen Sie Vorsorgelöcher

Die voraussichtlichen Rentenkürzungen bei der Pensionskasse lassen sich vor allem auffangen, indem man seine Sparbeiträge im Rahmen der freiwilligen Vorsorge erhöht.

Säule 3a: Steuerlich attraktiv ist das Vorsorgesparen in der Säule 3a; Erwerbstätige mit Pensionskasse können derzeit bis zu 6077 Franken im Jahr in die Säule 3a einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen, Erwerbstätige ohne Pensionskasse – zum Beispiel Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen und Selbstständige – bis zu 20 Prozent ihres Einkommens, maximal jedoch 30 384 pro Jahr.

Vorsorgesparer haben die Wahl zwischen einem 3a-Konto mit Zinsgutschriften und dem 3a-Wertschriftensparen, wobei analog zur 2. Säule maximal 50 Prozent der Gelder in Aktien investiert werden dürfen. Wertschriftenkonten mit weniger als 30 Prozent Aktienanteil lohnen sich kaum, weil die zusätzlichen Renditechancen gegenüber einem risikolosen 3a-Zinskonto bescheiden sind.

Wer also nicht zwischen 30 und 50 Prozent seines 3a-Geldes in Aktien investieren will, wählt besser das 3a-Zinskonto. Bei hohem Aktienanteil sollte der Anlagehorizont mindestens fünf Jahre oder besser noch mehr betragen. Sowohl bei den Zinskonten als auch bei den Wertschriftenprodukten ist es ratsam, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Denn selbst geringe Renditeunterschiede wirken sich auf Grund des Zinseszinseffektes langfristig erheblich auf die Höhe des Guthabens aus.

Eher meiden sollte man 3a-Versicherungspolicen. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten drücken bei solchen Produkten erheblich auf die Rendite. Zudem: Wer die vertraglichen Prämien nicht bis zum Vertragsende einzahlt oder das Geld vorher benötigt (zum Beispiel durch den Kauf von Wohneigentum oder den Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit), muss mit hohen Kapitalabzügen rechnen.

Vorteile bieten 3a-Policen also höchstens für Leute mit ungenügender Spardisziplin, die einen Einzahlungszwang bevorzugen. Auch die mitversicherte Prämienbefreiung bei Invalidität vermag die gravierenden Nachteile solcher Policen nicht wettzumachen. Wer zudem seine Angehörigen mit einer Todesfallsumme absichern will, die in Lebensversicherungspolicen mit Sparteil praktisch immer eingeschlossen ist, wählt besser eine reine Todesfallrisiko-Police und zahlt die Sparbeiträge auf ein 3a-Zins- oder Wertschriftenkonto ein.

Pensionskassen-Einkäufe: Viele Arbeitnehmer können neben den normalen Pensionskassenbeiträgen freiwillig zusätzliche Beiträge einzahlen und so ihre Altersleistungen verbessern. Solche Pensionskasseneinkäufe lassen sich wie die Beiträge in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen absetzen und sind daher ebenfalls sehr attraktiv. Die Höhe der möglichen Zusatzbeiträge kann man bei seiner Pensionskasse nachfragen. Wer nicht den ganzen Betrag auf einmal überweist, sondern die Einzahlungen über mehrere Jahre verteilt, spart insgesamt mehr Steuern.

Freie Vorsorge (Säule 3b): Wer den steuerlichen Maximalbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse ausgeschöpft hat, muss für zusätzliche Sparbeiträge auf die Säule 3b auswei-chen. Hier bieten sich beispielsweise steuerbegünstigte Lebensversicherungen oder Fondssparpläne an. 3b-Lebensversicherungen haben allerdings die gleichen Nachteile wie 3a-Policen. Gegenüber den gewöhnlichen Sparkonten der Banken haben 3b-Policen jedoch den Vorteil, dass die Zinserträge einkommenssteuerfrei sind. Zudem können die Prämien im Rahmen des Abzugs für übrige Versiche-rungsprämien je nach Kanton in unterschiedlichem Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Für den Aufbau der Altersvorsorge eignen sich auch Fondssparpläne der Banken. Im Gegensatz zu den 3a-Wertschriftenkonten sind hier Aktieninvestitionen bis zu 100 Prozent möglich. Das lohnt sich insbesondere bei einem Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren. Besonders achten sollte man bei den Fondssparplänen auf die Höhe der Kosten (Ausgabeaufschlag und Depotgebühren), eine möglichst breite Fondsauswahl und eine ausreichende Flexibilität bei späteren Fondswechseln. Auch hier lohnt es sich, die verschiedenen Angebote genau zu vergleichen.