Ein Arbeitgeber kann sich mit individuellen Vorsorgeplänen für seine Kadermitglieder und Spezialisten gegenüber der Konkurrenz profilieren. Bei der Suche nach einem talentierten Nachwuchs und der Abwerbung von Spitzenkräften sind sogenannte 1e-Pläne in einem teils ausgetrockneten Arbeitsmarkt ein gewichtiges Argument. Und diese Lösungen für besser verdienende Mitarbeiter werden auch immer häufiger genutzt.

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Auslöser war vor einigen Jahren eine Änderung in den Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes: Die Pensionskassen müssen ihren Versicherten im Austrittsfall keine Mindestgarantien mehr gewähren. Seit dieser kostenlose Kapitalschutz in den 1e-Plänen entfällt, ist das Interesse gestiegen.

Das zeigt auch eine Studie von Willis Towers Watson bei den dreissig grössten Unternehmen im Schweizer Aktienmarkt. Haben 2017 erst knapp 5 Prozent der Firmen solche Vorsorgelösungen angeboten, sind es heute bereits mehr als ein Drittel. 

Trend zur Individualisierung

Der klare Trend zur Individualisierung schafft in der Bel Etage der beruflichen Vorsorge mehr Spielraum bei den Investitionsmöglichkeiten. Die Kaderleute und Spezialisten können für das Lohnsegment über 129'060 Franken selbst entscheiden. Das entspricht dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag von 86'040 Franken, wie er derzeit für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge gilt. Dafür gehen auch alle Anlagerisiken auf den Versicherten über.

Bei den 1e-Vorsorgeplänen lässt sich die Anlagestrategie je nach Alter und Risikobereitschaft selbständig wählen. Zur Auswahl stehen zehn Investmentvarianten, darunter mindestes eine risikoarme Version. Als risikoarm gelten Bargeld, Geldmarktanlagen, Bankguthaben oder Kassenobligationen. Dazu kommen risikomässig abgestufte Fondslösungen, die maximal 50 Prozent an Aktien umfassen können. Das Geld wird in passiven Indexfonds, Exchange Traded Funds (ETF), oder in aktiv verwalteten Fonds angelegt, die höhere Gebühren aufweisen.

Für die Mitarbeiter schaffen die 1e-Pläne eine klare Trennung zwischen dem obligatorischen und überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Das sichert im Gegensatz zu den umhüllenden Pensionskassen, mit Obligatorium und Überobligatorium, eine maximale Transparenz. In diesen Kassen findet wegen den unterschiedlichen Umwandlungs- und Verzinsungssätzen oft eine Quersubventionierung statt.     

Mehr Komplexität

Für Unternehmen steigt mit der Umsetzung von Vorsorgeplänen für Kaderleute und Spezialisten die Komplexität in der 2. Säule. Notwendig sind zwei getrennte Stiftungen. In der ersten werden Löhne  im Obligatorium und Überobligatorium bis zu 129'060 Franken abgedeckt, in der zweiten die ausserobligatorische  Vorsorge für Löhne oberhalb dieser Grenze. Für diese zusätzliche Kasse kann man eine neue Stiftung gründen oder sich einer Sammelstiftung anschliessen.

Massgebend für die Wahl der einen oder anderen Variante sind die Struktur der Versicherten, der Deckungsgrad der Pensionskasse, die gewünschte Einflussnahme und Kostenüberlegungen. Derzeit sind rund 6 Milliarden Franken oder knapp 1 Prozent des Schweizer Vorsorgekapitals in 1e-Plänen investiert. Experten stufen das künftige Marktpotenzial jedoch auf bis zu 50 Milliarden Franken ein.       
Bilanz entlastet

Die stärkere Individualisierung in der beruflichen Vorsorge wird auch kritisch beurteilt. Man verweist auf die Gefahr einer Entsolidarisierung. Mit der Einführung von 1e-Plänen werden Gelder in eine neue Stiftung verschoben. Das führt bei der bestehenden Pensionskasse zu einer höheren «Rentnerlastigkeit». Entsprechend wird auch die Sanierungsfähigkeit in einem Krisenfall eingeschränkt.

Andererseits gilt es zu berücksichtigen, dass die Guthaben aus den 1e-Plänen bei der Pensionierung bar bezogen werden. Damit ergibt sich für die Vorsorgeeinrichtung längerfristig eine Entlastung, weil weniger hohe Neurenten anfallen.

Interessant sind die 1e-Pläne  für die Arbeitgeber. Sie sind weniger in der Pflicht. Bei Grossfirmen mit internationalen Rechnungslegungsstandards wie etwa IFRS wird über dieses Splitting im Vorsorgekapital die Bilanz entlastet. Die Vorsorgelösungen für Kaderleute und Spezialisten gelten als Pläne nach dem Beitragsprimat. Die Versicherten  tragen dabei das volle Anlagerisiko.