Weder für eine 13. AHV-Rente noch für ein Rentenalter von 66 und mehr: Der Bundesrat lehnt die beiden Renteninitiativen der Gewerkschaften und der Jungfreisinnigen ohne Gegenvorschlag ab. Das hat er am Mittwoch beschlossen.

Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente)» verlangt, dass Rentnerinnen und Rentner künftig Anspruch hätten auf einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Dieser würde vor allem Personen mit tiefen und mittleren Einkommen im Alter ein besseres Leben ermöglichen. Um die Kosten von jährlich rund 3,5 Milliarden Franken zu decken, schlagen die Gewerkschaften vor, dass die Nationalbankgewinne verwendet werden.

4,7 Milliarden Franken pro Jahr

Der Bundesrat argumentiert, dass eine 13. Altersrente «die finanzielle Lage der AHV wesentlich verschlechtern» würde. Denn sie würde bis 2030 einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 4,7 Milliarden Franken pro Jahr auslösen, schrieb das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente benachteiligt. Unterschiedliche Ansätze für die Alters-, Hinterlassenen- und IV-Renten würden «zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führen». Der Bundesrat schlage deshalb dem Parlament vor, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Einen Botschaftsentwurf will er bis Ende Mai 2022 unterbreiten.

Jungfreisinnige wollen dynamisches Rentenalter

Auch der Volksinitiative «für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» kann der Bundesrat nicht viel abgewinnen: Mit ihr will die Jungpartei der FDP das Rentenalter schrittweise erhöhen, bis die 66 Jahre erreicht sind. Dies dürfte im Jahr 2032 erreicht sein.

Anschliessend soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen. Gestützt auf die Prognosen des Bundes haben die Initiantinnen und Initianten errechnet, dass 2043 das Rentenalter 67 erreicht sein dürfte, 2056 das Rentenalter 68.

Zusätzliche Finanzierung nötig

Dieser Automatismus aber sei mit dem politischen System der Schweiz nicht vereinbar, schreibt der Bundesrat dazu. Er würde weder die Situation auf dem Arbeitsmarkt noch die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen. Und mit einer Verankerung des Rentenalters in der Verfassung könnten Bundesrat, Parlament und Volk nicht mehr auf soziale, wirtschaftliche und demografische Entwicklungen reagieren.

Ausserdem könne die demografische Herausforderung der AHV nicht allein durch eine Erhöhung des Rentenalters gelöst werden. Dazu brauche es eine zusätzliche Finanzierung. Deshalb habe die Regierung beschlossen, dem Parlament auch diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ein Botschaftsentwurf soll bis Mitte Juli 2022 unterbreitet werden.

AHV21 hat Priorität

In beiden Fällen habe für den Bundesrat die laufende Reform der Altersvorsorge (AHV21) Priorität, hiess es weiter. Denn damit soll das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge bis 2030 gesichert werden.

Der SGB bedauerte in einer Reaktion «die fehlende Unterstützung im Bundesrat». Damit ignoriere er die «Rentenrealität der Bevölkerung». Auch die Jungfreisinnigen reagierten empört: Der Entscheid sei «absolut unverständlich». Mit seinem Nein setze der Bundesrat «wissentlich die Zukunft der Renten der jüngeren Generation aufs Spiel».

(sda/gku)