Der Ständerat ist am Mittwoch bei der letzten verbliebenen Differenz auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Regierungsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der zweiten Säule betraut sind, dürfen künftig nicht mehr in regionalen Aufsichtsgremien über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen. Oppositionslos hat sich der Ständerat mit einem entsprechenden Kompromissvorschlag des Nationalrats einverstanden erklärt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Der Bundesrat wollte in seinem Entwurf Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten, um die Unabhängigkeit der Aufsicht sicherzustellen. Dafür fand sich im Parlament jedoch keine Mehrheit, der Ständerat strich die Bestimmung bei der ersten Beratung der Vorlage im Juni 2021 aus dem Gesetz. Denn die kleine Kammer wollte ursprünglich gar keine Einschränkungen für Kantonsvertreter.

Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt

Zwar betraf die letzte Differenz die berufliche Vorsorge. Kernpunkt der Vorlage sind jedoch Änderungen bei der Aufsicht über die erste Säule. Der Bundesrat verfolgt das Ziel, dass die damit betrauten Organe stärker vorausschauend handeln und sich an Risiken orientieren, statt hauptsächlich nachträglich zu kontrollieren. Ausserdem soll die Reform eine zweckmässige Steuerung der Informationssysteme ermöglichen, und es werden Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt.

Hintergrund ist, dass die Aufsicht über die AHV seit 1948 nahezu unverändert geblieben ist - trotz des technologischen Wandels. Gleiches gilt für die mit der AHV verbundene Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft und die Ergänzungsleistungen sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Einzig die Aufsicht über die IV wurde bereits mit der fünften IV-Revision im Jahr 2008 grundlegend modernisiert. (sda/hzi/kbo)