Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beantragt für die ersten sechs von der geplanten Rentenaltererhöhung betroffenen Jahrgänge von Frauen einen abgestuften Rentenzuschlag, wie die Parlamentsdienste gestern Freitag mitteilten. Träte die Revision 2022 in Kraft, wären es die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964.

Der Zuschlag soll gemäss Mehrheit der SGK-N bei einem massgebenden durchschnittlichen Einkommen von 57'360 Franken 150 Franken betragen. Frauen mit Einkommen bis zu 71'700 Franken sollen 100 Franken erhalten. Rentnerinnen mit höheren Einkommen sollen einen Zuschlag von 50 Franken bekommen. All diese Beträge gelten für Frauen, die bis zum gesetzlichen Referenzalter erwerbstätig sind. Jene Frauen, welche die Rente bis zu drei Jahre vorbeziehen möchten, sollen gemäss dem Modell der SGK-N in den meisten Fällen noch weniger hohe Kürzungen in Kauf nehmen müssen als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

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Zu 40 Prozent kompensiert

Diese Variante sei grosszügiger, fairer und auf Frauen mit tiefen Einkommen besser zugeschnitten, argumentiert die Mehrheit der Kommission. Das Modell der SGK-N entspricht einem Kompensationsvolumen von 40 Prozent, während jenes des Bundesrats 33 Prozent und jenes des Ständerates 22 Prozent erreicht. Bundesrat und Ständerat wollen die ersten neun Jahrgänge bei den Ausgleichsmassnahmen berücksichtigen, dafür mit weniger hohen Zuschlägen.

Einig sind sich Nationalratskommission und Ständerat beim Grundsatz, das Referenzalter für Frauen in vier Schritten auf 65 Jahre anzuheben. Hingegen lehnt die Mehrheit der Kommission die vom Ständerat beschlossene Erhöhung des Freibetrags für Erwerbstätige im Rentenalter ab. Vielmehr sollen diese die Möglichkeit erhalten, auf den Freibetrag zu verzichten, um ihre Rente auch bei geringem Einkommen aufzubessern.

Differenzen bei der Finanzierung

Bei der Möglichkeit, die Rente vorzubeziehen, will die Mehrheit der Kommission wie der Ständerat einen Vorbezug erst ab 63 Jahren zulassen. Der Bundesrat schlug 62 Jahre vor. Zur Finanzierung der AHV beantragt die SGK-N ihrem Rat, die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Ständerat beschloss 0,3 Prozentpunkte, der Bundesrat plädiert für eine Erhöhung von 0,7 Prozentpunkten.

Die Gesamtabstimmung will die Nationalratskommission erst durchführen, wenn die Berechnungen zu den finanziellen Konsequenzen vorliegen. Die Vorlage soll in der Sommersession im Juni von der grossen Kammer beraten werden. Lange Diskussionen sind vorprogrammiert: Es wurden dreissig Minderheitsanträge eingereicht.

Mehrere Reformen gescheitert

Mit der AHV-Reform (AHV 21) soll die erste Säule saniert werden. Wegen des demografischen Wandels zeichnet sich seit längerem ein grosses Finanzierungsloch ab. Die Vorlage zielt auf eine Stabilisierung des Sozialwerks ab. Frühere Reformen waren an der Urne gescheitert - unter anderem wegen des Widerstands gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters.

Gemäss Modellrechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) entlastet das höhere Frauenrentenalter die AHV im Jahr 2030 um 1,4 Milliarden Franken. Die Gegner des höheren Rentenalters kritisieren, dass die Frauen mit längerer Arbeit 10 Milliarden Franken an die Stabilisierung der AHV beitragen würden.

Auch wenn die Reform im Parlament und beim Stimmvolk eine Mehrheit finden würde, sind die Probleme auf lange Sicht nicht gelöst. Die Nationalratskommission beschloss bei ihren Beratungen deshalb eine Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, bis Ende 2026 eine nächste Reform zu Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen. (awp/hzi/kbo)