Mit den laufend sinkenden Renten wird die private Vorsorge wichtiger denn je. Oft vergessen geht dabei: Die Pensionskasse eignet sich bestens für einen aktiv gestalteten Sparprozess. Besonders interessant sind freiwillige Einkäufe bei der eigenen Vorsorgeeinrichtung. Mit dem zusätzlich einbezahlten Geld lassen sich die Leistungen im Alter markant verbessern und gleichzeitig noch Steuern sparen. Reformvorhaben in der beruflichen Vorsorge sind seit Jahren blockiert und nichts deutet darauf hin, dass sich dies rasch ändert. Das zwingt die Pensionskassen zur laufenden Reduktion der Umwandlungsätze. Mit anderen Worten: Die Versicherten benötigen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung ein höheres Altersguthaben, damit sie keine Leistungseinbussen hinnehmen müssen.

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Hohes Sparpotenzial 

Trotz den alarmierenden Signalen wird dieses Thema von einem grossen Teil der Bevölkerung verdrängt. Gemäss einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) kümmern sich 40 Prozent der Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer wenig oder gar nicht um die private Altersvorsorge. Dabei lässt sich, gestützt auf das Bundesamt für Statistik, ein ansehnliches Sparpotenzial eruieren. Nach Abzug der obligatorischen Ausgaben bleibt knapp ein Fünftel des verfügbaren Haushaltseinkommens zum Sparen übrig. Derzeit zwingt uns die Corona-Pandemie zudem, viele Ausgaben für Freizeitvergnügen wie etwa Reisen oder Hobbys auf die lange Bank zu schieben. Auch für luxuriöse Konsumgüter wird das Portemonnaie weniger geöffnet. Entsprechend bleibt mehr Geld auf der hohen Kante liegen.

Die Möglichkeit für einen Einkauf in die Pensionskasse besteht, wenn eine Lücke vorhanden ist. Diese kann als Folge von Lohnerhöhungen, fehlenden Beitragsjahren wegen eines späteren Eintritts ins Berufsleben oder auch einem Arbeitsunterbruch entstehen. Ausgewiesen wird der persönliche maximale Einkaufsbetrag in der Regel auf dem Vorsorgeausweis. Gleich wie bei jeder anderen Investition ist bei einem Einkauf die erzielbare Rendite mit den eingegangenen Risiken zu vergleichen. Vor allem aber stellt sich die Frage, ob man mit einer individuellen Anlage der Gelder besser fährt. Dabei wird rasch klar: Die Pensionskasse ist im aktuellen Tiefzinsumfeld eine attraktive Variante, um respektable Renditen zu erzielen. Mit mündelsicheren Staatsanleihen und erstklassigen Firmenobligationen ist angesichts der anhaltenden Geldschwemme schon längst nichts mehr zu holen. Im Gegenteil: Manche dieser Wertpapiere weisen eine negative Rendite auf. Selbst beim steuerbegünstigten 3a-Vorsorgekonto liegt die durchschnittliche Verzinsung nahe bei null Prozent. Demgegenüber steht die Mindestverzinsung für die Gelder im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge derzeit noch immer bei 1 Prozent. Zahlreiche Pensionskassen verzinsen das Kapital ihrer Versicherten gar deutlich höher.

Von weniger Steuern profitieren

Einen zusätzlichen Einfluss auf die Rendite hat die Steuerersparnis. Das einbezahlte Geld lässt sich vollumfänglich von den Einkommenssteuern abziehen. Zudem unterliegt das angesparte Alterskapital in der Vorsorgeeinrichtung keiner Vermögenssteuer. Die höchste Rendite erzielt der Versicherte in der Regel mit einem Einkauf kurz vor der Pensionierung. Der Lohn und damit auch die Steuerprogression sind normalerweise in dieser Phase am höchsten. Werden die Einkäufe über mehrere Jahre verteilt, lassen sich gesamthaft mehr Steuern sparen, als wenn man alles auf einmal einzahlt. Zu beachten ist allerdings, dass ein Einkauf bei den meisten Kassen nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich ist. 

Kapital ist gebunden

Wer überschüssige Gelder in seine Pensionskasse verschiebt, anstatt sie anderweitig anzulegen, schränkt allerdings die finanzielle Flexibilität ein. Der geleistete Beitrag bleibt gleich wie das übrige Altersguthaben bis zur Pensionierung gebunden. Früher darauf zurückgreifen lässt sich nur in Ausnahmefällen, etwa beim Kauf eines Eigenheims, wenn man sich selbstständig macht oder auswandert. Auch gilt es vorab zu klären, wie gesund die eigene Pensionskasse ist. Weist sie eine Unterdeckung auf oder liegt der Deckungsgrad nur knapp über 100 Prozent, ist der Hintergrund genauer zu klären. Wichtig ist zudem, ob das einbezahlte Geld dem obligatorischen oder dem überobligatorischen Teil der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben wird. Einkäufe gelten oft als überobligatorisches Guthaben, das meist schlechter verzinst wird als die Gelder im obligatorischen Bereich mit dem gesetzlichen Mindestzinssatz.