Das internationale Expertengremium für automatisiertes und vernetztes Fahren der Uno-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) hat sich darauf verständigt, die Höchstgeschwindigkeit bei autonomem Fahren in bestimmten Verkehrssituationen von 60 auf 130 Kilometer in der Stunde anzuheben, wie UNECE am Donnerstag in Genf berichtete. Auch Spurwechsel soll erlaubt werden.

Der Vorschlag muss noch vom Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UNECE abgesegnet werden, das vom 21. bis 24. Juni tagt. Die Zustimmung gilt als Formsache. Die Regel würde dann nach etwa sechs Monaten in Kraft treten. Mehr als 50 Länder in aller Welt gehören dem Abkommen an, darunter die EU-Länder. Auch die Schweiz ist Mitglied der UNECE. Die USA, China und andere regulieren das autonome Fahren nach eigenen Standards.

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EU will Bestimmung umsetzen

"Die EU hat in der Arbeitsgruppe bereits signalisiert, dass sie die neue Bestimmung umsetzen will", sagte François Guichard, Sekretär des Expertengremiums, der Nachrichtenagentur DPA. "Es ist möglich, dass Verbraucher solche Autos dann in ein bis zwei Jahren fahren können."

In Deutschland ist Mercedes-Benz als erster Hersteller mit einem Auto am Start, das bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Kilometern in der Stunde zeitweise autonom fahren kann - und für diese Zeit auch statt des Fahrers die Verantwortung trägt.

Nach gängiger Klassifikation ist gilt das als Level 3 beim autonomen Fahren, während Fahrassistenten, bei denen weiter der Mensch am Steuer verantwortlich ist, noch unter Level 2 fallen. Die ersten bestellten Fahrzeuge mit dem System "Drive Pilot" will Mercedes im Sommer ausliefern. Auch Honda ist in Japan mit einem solchen Auto auf dem Markt.

Strassenverkehrsgesetze müssen Betrieb erlauben

Eine Anpassung der Uno-Regeln würde grundsätzlich bedeuten, dass ein Level-3-System für Geschwindigkeiten von mehr als 60 Kilometern pro Stunde international angeboten werden darf, wie ein Mercedes-Sprecher erklärte. Jedoch müssten auch die nationalen Strassenverkehrsgesetze den Betrieb eines entsprechenden Systems erlauben. Mercedes habe die Systemarchitektur so ausgelegt, dass die Geschwindigkeitsbereiche schrittweise ausgeweitet werden könnten.

Etwa in Deutschland ist automatisiertes Fahren bislang auf bestimmte Verkehrssituationen auf der Autobahn beschränkt, etwa bei Staus. Bei kritischen Situationen wie Tunneln oder bei der Gefahr von Glatteis, die Autos automatisch durch Kameras und Sensoren erfassen, würden Fahrer alarmiert und das autonome Fahren ausgesetzt werden.

In den USA erlauben einige Bundesstaaten wie Kalifornien und Arizona aber auch den Betrieb autonomer Fahrzeuge im Strassenverkehr - inzwischen nicht nur testweise, sondern mit einigen Einschränkungen auch als kommerzielle Robotaxi-Dienste. (sda/hzi/kbo)