Die Menschen werden älter. Oft reicht das in der Pensionskasse angesparte Geld nicht, um die Rente bis zum Lebensende zu finanzieren. Die Pensionskassen müssen somit andere Finanzierungsquellen finden – und zum Beispiel Geld von Erwerbstätigen zu Rentnern umverteilen. Das sei so aber in der beruflichen Vorsorge gar nicht vorgesehen, schreibt das VZ VermögensZentrum in einer Mitteilung. Zudem seien Teilzeitarbeitende oft ungenügend abgesichert. Dies hat das VZ VermögensZentrum dazu veranlasst, eine entsprechende Studie vorzunehmen.

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Beiträge auf den Franken genau berechnet

Nun liegen die Resultate vor: Das VZ VermögensZentrum hat in seiner Untersuchung berechnet und analysiert, was die Reform für die Menschen in der Schweiz konkret bedeutet. Die Berechnungsbeispiele der VZ-Autorinnen und -Autoren zeigen auf den Franken genau, mit welchen Renten sie rechnen können. Dabei sind die nachfolgenden Erkenntnisse herausgestochen:

Nicht alle Versicherte betroffen

  • Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz soll auf 6,0 Prozent sinken. Davon wären aber längst nicht alle Versicherten betroffen. Denn die meisten Versicherten haben auch überobligatorisches Altersguthaben. Dort liegen die Umwandlungssätze schon heute oft deutlich unter 6,0 Prozent. Gar nicht betroffen sind alle bereits Pensionierten: Ihre Renten bleiben gleich.
     
  • Eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen würde Rentenzuschläge erhalten. Wie die Berechnungen vom VZ zeigen, würden einige Menschen der Übergangsgeneration so eine höhere Rente bekommen als ohne Reform. Andere müssen trotz Zuschlägen mit einer tieferen Rente rechnen.
     
  • Jüngere Menschen müssten prozentual mehr in die Pensionskasse einzahlen als heute, ältere Arbeitnehmende weniger. Diese flachere Staffelung der Sparbeiträge soll ältere Erwerbstätige weniger «teuer» und so attraktiver für die Arbeitgeber machen. Wahrscheinlich würden aber längst nicht alle Firmen die Sparbeiträge ihrer älteren Mitarbeiter senken.
     
  • Viele Teilzeitarbeitende – das sind oft Frauen – würden einiges mehr in ihrer Pensionskasse ansparen. Das, weil der Koordinationsabzug neu vom Lohn abhängig wäre und die BVG-Eintrittsschwelle sinken würde. Viele Teilzeitarbeitende könnten mit einer deutlich höheren Rente rechnen. Sie und ihre Arbeitgeber müssten aber auch mehr Lohnbeiträge bezahlen.
     
  • Ob man mit oder ohne Reform finanziell besser dasteht, unterscheidet sich stark von Person zu Person. Je nach Alter, Einkommen, Pensionskassenguthaben und Pensionskassenlösung profitiert man oder nicht. Es lohnt sich, seine persönliche Situation im Detail zu analysieren.

Trend geht nach unten

Voraussichtlich im Frühjahr 2024 werden die Schweizerinnen und Schweizer über die BVG-Reform abstimmen. Ob sie die Reform dann annehmen oder nicht: Schon heute sei klar, dass viele Pensionskassen ihre Renten weiter senken werden, so die VZ-Autoren.

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Der Trend geht seit Jahren nach unten. Wer unbeschwert in Pension gehen wolle, müsse daher früh genug selbst sparen und vorsorgen, lautet das Fazit der VZ-Umfrage.