Die Motion 24.3471, von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) eingereicht, zielt darauf ab, die gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der Verwaltungskosten von Vorsorgeeinrichtungen einzuführen. Die Befürworter argumentieren, dass mehr Transparenz den Versicherten ermöglichen würde, besser nachzuvollziehen, wie ihre Beiträge verwendet werden, was wiederum das Vertrauen in das Vorsorgesystem stärken könnte.

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Der Gastkommentator

Nico Fiore, Geschäftsführer, Inter-Pension

Kritische Betrachtung 

Obschon das Ziel dieser Motion absolut unterstützenswert ist, muss dabei beachtet werden, dass zusätzliche Regulierung oftmals mit einem höheren administrativen Aufwand einhergeht. Zugegebenermassen stellt diese Forderung allein keinen bedeutenden Mehraufwand für die Pensionskassen dar. Die Regulierungsdichte steigt allerdings seit Jahren stetig an, was in der Summe einen erheblichen Unterschied ausmacht. Anhand der unten stehenden Grafik kann man sehen, dass das heutige regulatorische Umfeld für Pensionskassen wesentlich anspruchsvoller ist, als es beispielsweise noch vor zwanzig Jahren der Fall war.

Grafik

Das regulatorische Umfeld für Pensionskassen ist anspruchsvoller geworden.

Quelle: ZVG

Bereits vorhandene Transparenz

Im jährlichen Geschäftsbericht werden die Verwaltungskosten detailliert ausgewiesen, indem sie auf verschiedene Themenblöcke wie Aufsicht, Revision, Experte für die berufliche Vorsorge, Personalaufwand, Marketing und so weiter heruntergebrochen werden. Pensionskassen sind bereits heute dazu verpflichtet, den Versicherten Auskunft zu erteilen, wenn sie dies verlangen. Somit ist die Basis für die geforderte Transparenz bereits gegeben.

Eine Vielzahl an Pensionskassen belässt es zwar bei dieser gesetzlichen Auflage, aber einige gehen einen Schritt weiter und stellen ihren Geschäftsbericht proaktiv auf ihrer Website zur Verfügung und ermöglichen dadurch öffentlichen Zugang.

Der entscheidende Faktor ist weniger in der Anzahl an Pensionskassen zu suchen, die ihren Bericht veröffentlichen, als in deren Reichweite. Dreiviertel der Versicherten in der zweiten Säule sind in sogenannten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen versichert. Diese veröffentlichen typischerweise ihren Geschäftsbericht, sodass dem Grossteil der Versicherten längst detaillierte Informationen zu den Kosten (wie auch zu weiteren wichtigen Themen ihrer Pensionskasse) zur Verfügung stehen. Die Ressourcen, die für die Durchsetzung dieser neuen Regulierung aufgewendet werden müssten, könnten möglicherweise an anderer Stelle effektiver eingesetzt werden.

Auf den Punkt gebracht

In der Diskussion um die Kostentransparenz ist es wichtig, das richtige Mass zwischen notwendiger Aufsicht und überflüssiger Bürokratie zu finden. Während Transparenz ein wichtiges Gut ist, sollten unnötige regulatorische Belastungen vermieden werden, besonders wenn sie keinen substanziellen Mehrwert bieten. Effizienz und Effektivität in der Verwaltung der Altersvorsorge sollten Priorität haben, um echte Vorteile für die Versicherten zu schaffen, ohne unnötige Kosten zu verursachen.

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