Mit 22 zu 15 Stimmen hat der Ständerat gegen eine Motion gestimmt, wonach der Bundesrat beauftragt werden sollte, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung so zu ändern, dass der Abbau übermässiger Reserven der Krankenversicherer obligatorisch und zudem kantonal differenziert erfolgt. Der Nationalrat hatte die Motion im September 2021 angenommen.

Mit der Ablehnung der Motion folgte die kleine Kammer dem Bundesrat und einem Antrag seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Diese hatte ihrerseits mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung die Motion von Nationalrat Lorenzo Quadri (Lega/TI) abgelehnt.

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Mit der Motion sollte der freiwillige Abbau der Reserven erleichtert werden, erklärte dazu Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/Uri), seines Zeichens Präsident des Krankenversicherer-Verbandes Curafutura. Beim Festlegen der Prämien 2022 habe sich diese Verordnungsänderung wie beabsichtigt ausgewirkt.

Ein obligatorischer Abbau wäre nach Ansicht der Kommissionsmehrheit aber zu wenig flexibel. Reserven könnten etwa rasch notwendig werden, wenn die Gesundheitskosten innert kurzer Zeit stark ansteigen würden. Dittli stellte fest, dass es im heutigen System keine kantonalen Reserven gebe. Um dies zu ändern, würde auch eine Anpassung der Verordnung nicht genügen, es bräuchte eine Gesetzesänderung.

Für die Kommissionsminderheit stellte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) fest, dass angesichts der hohen Reserven weiterhin Handlungsbedarf bestehe. Sie wies darauf hin, dass sich die Reserven per Anfang 2021 auf über 12 Milliarden Franken belaufen hätten und damit trotz Reserveabbau angestiegen seien. Es handle sich dabei um öffentliche Gelder aus der nicht gewinnorientierten, obligatorischen Krankenversicherung.

Bundesrat Alain Berset appellierte an die Ständerätinnen und Ständeräte die Motion abzulehnen. Es werde bereits alles gemacht, damit die Reserven auf einem adäquaten Niveau seien. Auch er betonte, dass es nur nationale und keine kantonalen Reserven gebe. (awp/sda/hzi/mig)