Für die diagnostischen Leistungen der Neuropsychologen, die zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden können, gilt ab 1. April ein Tarifvertrag. Der Bundesrat hat ihn in einer Sitzung Mitte März genehmigt. Der Vertrag regelt die Tarife von fünf der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten Positionen im ambulanten Bereich. Die Tarifpartner rechnen mit zusätzlichen Kosten von rund vier Millionen Franken pro Jahr zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung. Bei einem unerwünschten Anstiegen soll der Vertrag angepasst werden können. Deshalb ist die Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende 2023 befristet. (sda/hzi/jal)

Partner-Inhalte