Rund 40'000 Mal pro Jahr entscheiden Krankenversicherungen individuell über die Vergütung eines Medikaments. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plädiert dafür, den Vergütungsprozess einheitlicher zu gestalten. Zwar sollen die Versicherer auch künftig einzeln über die Vergütung von Medikamenten entscheiden. Vergleichbare Fälle sollten aber einheitlich behandelt werden, sagte Thomas Christen, stellvertretender Direktor des BAG, am Dienstag an einem Mediengespräch in Bern.

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Konkret sieht der vom Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung verabschiedete Vorschlag die Unterteilung von Arzneien in vier Kategorien vor - von einem Preisabschlag von 40, 50 oder 60 Prozent bis zu keiner Vergütung. Die 40'000 Fälle sind grösstenteils Krebsmedikamente. Bei 60 bis 70 Prozent der Krebsmedikamente für Kinder komme es zu einem Off-Label-Use, sagte Jörg Indermitte, Sektionsleiter Arzneimittelaufnahme. Die Krebsliga hatte diesen Vorschlag betreffend den Einsatz von Medikamenten ausserhalb des zugelassenen Anwendungsbereiches begrüsst.

Die Verordnungsänderung will auch den steigenden Kosten für Medikamente entgegenwirken. Pro Person stiegen die Kosten für Arzneien zwischen 2014 bis 2020 um 23 Prozent, sagte Christen. Generika seien im Vergleich zum Ausland in der Schweiz doppelt so teuer. Der Vorschlag sieht bei umsatzstarken Generika einen grösseren Preisabstand zum Original vor.


Kritik aus der Pharmabranche

Der Interessenverband der Pharmabranche, Interpharma, hatte die Änderungen kritisiert. Mit dem «starren» Kategorisierungssystem sei weiterhin kein gleichberechtigter Zugang gegeben, schrieb Interpharma in einer Medienmitteilung. Der Verband forderte statt der Einzelfallvergütung, die Aufnahme von Medikamenten in die Grundversorgung zu verbessern. «Wir sind offen für neue Ansätze», sagte Christen darauf angesprochen. Dass die Einzelfallvergütung verbessert werden muss, ist ihm zufolge in der Pharmabranche unbestritten.

Die nötigen Verordnungsänderungen sind bis zum 30. September in der Vernehmlassung. Angepasst werden sollen die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die Neuerungen will der Bundesrat im ersten Halbjahr 2023 in Kraft setzen. (awp/hzi/mig)