In der Grundversicherung soll es keine Möglichkeit für Rabatte für Versicherer geben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) will einstimmig einen vom Nationalrat eingefügten Artikel im Kostendämpfungspaket wieder streichen.

Die Regelung würde unter anderem gegen das Gewinnverbot in der Krankenversicherung verstossen, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Sie hatte zuvor mit der Detailberatung des Paketes begonnen. Diese will sie nach der Herbstsession fortsetzen.

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Nationalrat verspricht sich Anreize zur Kostendämpfung

Der Nationalrat hatte im letzten Oktober dafür gestimmt, dass ein Teil der in Tarifverträgen ausgehandelten Rabatte an die Versicherer gehen soll. Konkret sollen Rabatte, die Versicherer aushandeln, bis zu 25 Prozent an die Versicherer gehen und zu 75 Prozent an die Versicherten. Das soll Anreize für die Versicherer zur Kostendämpfung schaffen.

Bisher galt in der Grundversicherung der Grundsatz, dass die Prämien kostendeckend sind und alle Überschüsse zurück an die Versicherten gehen.

(sda/hzi/gku)