Das BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Daten. Das Bundesamt nutzt diese, um die Kostenentwicklung in der Grundversicherung zu überwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Nun soll die Datenweitergabe gesetzlich geregelt werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) erarbeitete die Vorlage, nachdem beide Kommissionen einer parlamentarischen Initiative von alt Ständerat Joachim Eder (FDP/ZG) Folge gegeben hatten.

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Der Nationalrat stimmte dem Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Gesamtabstimmung mit 161 zu 27 Stimmen zu. Er folgte in den meisten Punkten dem Ständerat.

Nationalrat schränkt Vorlage ein

Entgegen dem Willen ihrer vorberatenden Kommission und des Bundesrats entschied die grosse Kammer, dass Versicherer dem BAG keine anonymisierten Individualdaten zum Einsatz von Arzneimitteln und von Medizinprodukten der Mittel- und Gegenständeliste liefern sollen. Auch Daten zur Evaluation des Risikoausgleichs sollen nicht weitergegeben werden. Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG) argumentierte erfolglos, dass dort, wo die Kosten hoch seien, alles unternommen werden sollte, um sie im Griff zu behalten. Zu den Kosten von Arzneimitteln sowie Mitteln und Gegenständen gebe es immer wieder Diskussionen, begründete Gesundheitsminister Alain Berset die Position der Landesregierung. Die individuellen Daten seien nötig, wenn man wissen wolle, wie sich Preissenkungen bei Arzneimitteln auf deren Konsum auswirkten.

Individuelle Daten nur als Ausnahme

Fest steht, dass die Daten grundsätzlich zusammengefasst weitergegeben werden müssen. Nur unter genau definierten Voraussetzungen und in Ausnahmefällen soll der Bundesrat vorsehen können, dass anonymisierte Daten pro einzelne Versicherte weitergegeben werden. Gemäss Entscheid des Nationalrats wäre das beispielsweise dann der Fall, wenn aggregierte Daten nicht zur Erfüllung der Aufgaben genügen und die Daten pro versicherte Person anderweitig nicht zu beschaffen sind. Der Bundesrat muss dabei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. Die Krankenversicherer sollten vor dem Bereitstellen der Daten dazu vorgängig angehört werden.

Jährliche Lieferung der Daten

Der Nationalrat beschloss weiter, dass die Daten nur jährlich geliefert werden müssen und Interessierten der Forschung, Wissenschaft und Öffentlichkeit unter Beachtung des Datenschutzes zugänglich gemacht werden. Das BAG hat zudem den Versicherern den konkreten Zweck der Datenlieferung vorgängig bekanntzugeben. Eine links-grüne Minderheit plädierte wie der Ständerat für eine "regelmässige" Lieferung der Daten. Barbara Gysi (SP/SG) sprach von einer "Überlegiferierung" und einem "Misstrauen gegenüber den Behörden".

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

(awp/hzi/kbo)