Die Grundidee der 2. Säule ist, dass die einzelnen Versicherten ein Guthaben anhäufen, das gemäss Kapitaldeckungsverfahren nach der Pensionierung ihre eigenen Leistungen finanziert. Sie sieht keinen Generationenvertrag mit Kapitalflüssen von Jung zu Alt vor, wie das im Umlageverfahren (AHV) der Fall ist. Doch viele Pensionskassen müssen Gelder vom überobligatorischen Bereich umverteilen, um ihre Rentenversprechen zu halten. Zudem ist schon heute klar, dass die in der Pensionskasse angesammelten Mittel häufig nicht reichen werden, um die Bedürfnisse der Versicherten im Alter sowie bei Invalidität und Todesfall abzudecken. 

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Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass der Vorbezug von Pensionskassenvermögen vom Regulator erlaubt und von den Steuerbehörden begünstigt wird. Zu hinterfragen ist auch der Kapitalbezug bei Pensionierung. Sowohl der Vorbezug von Pensionskassengeld als auch der Kapitalbezug des Altersvermögens haben weitreichende Konsequenzen.

Autor:

Stephan M. Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung im Maklerzentrum Schweiz AG.

Vorbezug führt zu geringeren Leistungen

Besonders beliebt ist bei Herrn und Frau Schweizer der Bezug von Pensionskassengeldern für den Kauf von Wohneigentum. Durch einen Vorbezug sinken aber die Risikoleistungen deutlich, die Rente im Alter verringert sich erheblich, und bei manchen Vorsorgeeinrichtungen sind auch die Leistungen bei Tod und Invalidität davon beeinträchtigt. Dessen sind sich viele «Vorbezüger» nicht oder zu wenig bewusst. 

PK-Vorbezüge sollten auf das Überobligatorium oder auf 25 Prozent des Vorsorgekapitals eingeschränkt werden. Der Vorbezug bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist ebenfalls zu beschränken. Das Risiko, dass das Vorsorgekapital verlorengeht – zum Beispiel durch einen Konkurs – ist gross. In allzu vielen Fällen landen Personen mit Schulden und ohne Vorsorge beim Sozialamt, und die wenigsten Selbständigen zahlen die möglichen 20 Prozent des Nettolohnes in ihre dritte Säule ein.

Auch der Entscheid Rente oder Kapitalbezug hat weitreichende Folgen, die die Allgemeinheit betreffen können. Gemäss Gesetz dürfen sich Pensionskassen-Versicherte bei Pensionierung mindestens ein Viertel des Vorsorgevermögens auszahlen lassen, manche Kassen erlauben den Bezug der Hälfte oder gar des ganzen Kapitals. Da es sich in der Regel um sehr viel Geld handelt, müssen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bezugsvarianten genau abgewogen werden. 

Sicherheit versus Flexibilität

Die Rente hat handfeste Vorzüge – allen voran die Sicherheit und Kalkulierbarkeit. Wer sich für eine Rente entscheidet, erhält lebenslang jeden Monat eine garantierte Zahlung. Bei Todesfall erhält der überlebende Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente. Allerdings bleibt das nicht für (Witwen)Rentenzahlungen aufgebrauchte Kapital in der Kasse und geht nicht an die Nachkommen.

Der wichtigste Vorteil eines Kapitalbezugs ist die höhere Flexibilität. Wer das Kapital bezieht, kann selbst bestimmen, wann und wie viel er oder sie verbraucht, die Höhe der Bezüge kann variieren und aufgrund der jeweiligen Bedürfnisse situativ angepasst werden. Da das Geld nach Kapitalbezug zum Privatvermögen gehört, geht noch vorhandenes Kapital im Todesfall an die Erben über. Zudem ist der Kapitalbezug steuerlich attraktiv. Zu erwähnen ist, dass der Kapitalbezug für viele Versicherte ein Muss ist: Wegen den strikten Vorgaben der Geschäftsbanken zur Tragbarkeit müssen Hypotheken bei Pensionierung oft amortisiert werden. Viele Neupensionäre sind ohne Pensionskassenbezug gar nicht in der Lage dazu.

Planung für verschiedene Lebensszenarien

Der Kapitalbezug geht mit einer grossen Verantwortung für die Finanzierung des restlichen Lebens einher, und eine genaue Finanzplanung fürs Alter ist unabdingbar. Auch wenn mehr Einschränkungen und Vorschriften grundsätzlich nicht wünschenswert sind, sollte die Sicherung der Altersvorsorge Priorität vor Individualwünschen haben, denn viele Leute unterschätzen die Länge ihres Lebens und die damit verbundenen Kosten.