Die Enttäuschung ist beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) spürbar. Dieses Frühjahr – also mitten in der Corona-Krise – hat der Bundesrat entschieden, das Konzept einer Pandemieversicherung nicht fortzuführen. Dies, obwohl erfolgversprechende Lösungsansätze auf dem Tisch lagen. Für den Dachverband der Privatversicherer signalisiert der Bundesrat damit, dass er dem grössten gesellschaftlichen Risiko nicht mit einer Vorsorgeplanung entgegentreten will. «Der Bundesrat lässt den Weitblick auf die Prävention gegen neue, jetzt schon absehbare Toprisiken vermissen», urteilt SVV-Direktor Thomas Helbling im Interview mit der «Handelszeitung».

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Frustrierend ist für den SVV dieser Entscheid nicht zuletzt, weil die Versicherungswirtschaft über Monate gemeinsam mit der Bundesverwaltung an einem Konzept gearbeitet hatte. Angedacht war eine «Public Private Partnership», also ein Verbund von privater und staatlicher Absicherung. Das ist jetzt vorderhand vom Tisch. Die Befürchtung ist, dass bei einer künftigen Pandemie oder einem anderen Grossrisiko der Staat wiederum auf Kosten der Steuerzahlenden und der nachkommenden Generationen Schadenstilgung im Giesskannenprinzip und à fonds perdu betreiben wird.

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Grösstes Risiko: Blackout

Handlungsbedarf besteht in der Tat, denn Grossrisiken sind vorhanden – und es ist nur eine Frage der Zeit, bis das nächste Ereignis eintrifft. Das zeigt die nationale Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs). Teil der Risikoanalyse ist der Gefährdungskatalog. Dieser umfasst rund hundert Gefährdungen und Ereignisse, die grundsätzlich in der Schweiz stattfinden können.

Als grösstes Risiko hat das Babs die Strommangellage eruiert. In einem Szenario wurde eine Stromunterversorgung von 30 Prozent während mehrerer Monate im Winter angenommen. Ein solches Szenario könnte in der Schweiz zu aggregierten ökonomischen Schäden von über 180 Milliarden Franken führen. Damit rangiert das Ereignis, das gemäss Babs einmal in circa dreissig bis fünfzig Jahren auftreten könnte, als grösstes Risiko für unser Land, noch vor dem Pandemierisiko oder einem flächendeckenden Ausfall des Mobilfunks.

Bei solchen Grössenordnungen und gleichzeitig begrenzter Diversifizierbarkeit stossen Versicherer an ihre Grenzen. Zwischen Ereignissen wie Strommangellage und Pandemie existieren dennoch Parallelen: Der Bundesrat könnte eine ausserordentliche Lage ausrufen. Behördliche Entscheide können jedoch wirtschaftliche Aktivitäten beeinträchtigen und zu versicherten Schäden führen.

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