Für das schweizerische Gesundheitswesen ist die Fertigstellung der ambulanten Pauschalen ein wichtiger Meilenstein. In Kombination mit dem Einzelleistungstarif Tardoc lässt sich nun ein kohärenter Arzttarif für die Zukunft etablieren. Das detaillierte ambulante Tarifsystem wurde von der Solutions Tarifaires Suisses AG entwickelt, der gemeinsamen Tariforganisation von H+ und Santésuisse.

Mit den ambulanten Pauschalen kann die Erfolgsgeschichte von SwissDRG aus dem stationären nun auch im ambulanten Bereich fortgeführt werden. Für alle Beteiligten ist es ein grosser Vorteil, dass dank pauschalen Vergütungen die gleichen Leistungen immer gleich bewertet werden. Dadurch wird die effiziente Erbringung von Leistungen belohnt.

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Zudem eliminieren die Pauschalen Fehlanreize, die der heutige Einzelleistungstarif mit sich bringt: So muss bei der Anwendung von ambulanten Pauschalen nicht mehr jede einzelne Leistung erfasst werden, vielmehr sind alle Leistungen, wie Behandlungen, Material und Medikamente in einer Pauschale abgebildet und werden entsprechend vergütet.

Breite Datengrundlage der Spitäler

Als wichtige Grundlage für die Entwicklung der ambulanten Pauschalen dienten die Leistungs- und Kostendaten aus fast einer Million Fälle, die von rund 30 Spitälern zur Verfügung gestellt wurden. Damit ist die Datenbasis der ambulanten Pauschalen so umfassend wie in keinem anderen ambulanten Tarifwerk.

Die statistischen Grundlagen für jede einzelne Pauschale kann transparent und übersichtlich im Datenspiegel der zuständigen Tariforganisation Solutions Tarifaires Suisses AG eingesehen werden.

Faire und transparente Vergütung

Die Erfahrungen aus dem stationären Bereich SwissDRG sind bei der Entwicklung der ambulanten Pauschalen massgeblich in das neue Pauschalensystem eingeflossen. Wie bei den im stationären Bereich bewährten Pauschalen können auch in diesem Tarifsystem Verbesserungen kontinuierlich eingearbeitet werden.

Dies geschieht einerseits über aktuelle Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer, aber auch über Antragsverfahren, wie diese im Fallpauschalensystem SwissDRG zur Anwendung kommen. Damit ist garantiert, dass die Tarifstruktur rasch an medizinische Entwicklungen und veränderte Kostenstrukturen angepasst werden kann und Leistungen fair abgegolten werden.

Die Möglichkeit der Partizipation der Anwender und die Berücksichtigung von reellen Kosten- und Leistungsdaten versachlicht dabei die Diskussionen rund um die Tarifentwicklung und verringert die Gefahr von Blockaden.

Zusammenspiel Pauschalen und Einzelleistungstarif

Pauschalen sind klar verständlich und einfach in der Anwendung, sie basieren auf verbindlichen Regeln, definierten Inhalten, überprüfbaren Kriterien und reduzieren den administrativen Aufwand für alle Beteiligten. Jeder Patientenkontakt wird entweder mittels ambulanter Pauschale oder Einzelleistungstarif abgerechnet. Dabei bilden die Pauschalen vor allem die ressourcenintensiven Behandlungen an einem bestimmten Tag ab, während z.B. Konsultationen zur Vor- und Nachbetreuung mit dem Einzelleistungstarif abgerechnet werden.

Ambulante Pauschalen decken künftig rund die Hälfte des Volumens im ambulanten Spitalbereich ab und können laufend ausgebaut werden. Damit ergänzen künftig die ambulanten Pauschalen optimal den Einzelleistungstarif Tardoc und erfüllen das vereinbarte Ziel der Tarifpartner wie auch den klaren Auftrag der Politik. Mit dem fertiggestellten Tarifwerk der ambulanten Pauschalen und dem Einzelleistungstarif Tardoc liegen nun alle Elemente vor, um eine gemeinsame Eingabe eines kohärenten Tarifsystem für den ambulanten Tarif der Zukunft gemäss den Vorgaben des Bundesrats vorzunehmen.

Die dynamische Entwicklung des ambulanten Bereichs ist erfreulich und politisch auch gewollt («ambulant vor stationär»). Mit dem neuen Tarifsystem sind die Anreize so ausgestaltet, dass die medizinische Entwicklung gefördert wird und trotzdem finanziell tragbar ist. Im Gegenzug werden bürokratische Steuerungsversuche des ambulanten Bereichs weitgehend überflüssig.

Dieser Beitrag stammt von Santésuisse, dem Verband der schweizerischen Krankenversicherer.