316'085 Personen bezogen Taggelder der ALV, dies entspricht 43,6 Prozent aller Beziehenden des Gesamtsystems bestehend aus Sozialhilfe, IV und AHV (SHIVALV), wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Freitag mitteilte. Im Vorjahr habe dieser Wert noch bei 40,0 Prozent gelegen. Laut BFS ist die Zahl geprägt von den negativen wirtschaftlichen Konsequenzen der Covid-19-Pandemie und der Wirkung der zur sozialen Abfederung der ergriffenen Massnahmen.

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Die grösste Veränderung gegenüber dem Vorjahr gab es laut BFS bei der ALV, deren Bezugsquoten 2020 von 5,3 Prozent auf 6,0 Prozent anstieg. Diejenige der IV blieb stabil bei 4,2 Prozent und die Sozialhilfe-Quote nahm um 0,1 Prozentpunkte leicht auf 3,3 Prozent ab.

Reine IV-Rentenbeziehende waren 30,3 Prozent. Ausschliesslich Leistungen der Sozialhilfe bezogenen 21,9 Prozent. Nur 4,2 Prozent erhielten 2020 Leistungen aus mehreren Leistungssystemen. Dieser Anteil liege tiefer als im Vorjahr (4,7 Prozent), womit der langjährige Trend fortgesetzt werde. Aus allen drei Sozialsystemen bezogen 0,03 Prozent Leistungen.

Die Gesamtquote der Leistungen aus Sozialhilfe, IV und ALV sei insgesamt tiefer als in den Jahren 2010, 2016 und 2017, als diese über 13 Prozent lagen, wie es weiter hiess.

Mehr Männer und Ausländer

Die Bezugsquoten nach Geschlecht zeigen laut BFS, dass in den Leistungssystemen IV und ALV anteilsmässig jeweils mehr Männer als Frauen betroffen sind.

Auch ist der Anteil ausländischer Leistungsbeziehender bei allen drei Systemen ist mit 17,4 Prozent höher als bei Schweizerinnen und Schweizern (11,2 Prozent). Der Anstieg bei den ausländischen Beziehenden sei sowohl in der ALV als auch im Gesamtsystem SHIVALV (jeweils +1,0 Prozentpunkte) gegenüber 2019 fast doppelt so stark ausgefallen wie bei den Schweizerinnen und Schweizern.

Im Verlauf des Lebens kann eine Person mehrere Leistungen aus dem System der sozialen Sicherheit beziehen. Um Wechselwirkungen und Zusammenhänge besser analysieren zu können, bildete das BFS aus den drei Leistungssystemen der Datensatz SHIVALV. Einbezogen werde dabei nur die Sozialhilfe im engeren Sinne, also die wirtschaftliche Sozialhilfe, alle übrigen Leistungen von Kantonen und Gemeinden werden nicht berücksichtigt.

Der Datensatz umfasst sämtliche Leistungsbezügerinnen und -bezüger im Alter von 18 bis 65 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Kinder bis 17 Jahren, die ein Drittel der Sozialhilfebezüger ausmachen, werden nicht berücksichtigt, so das BFS. (sda/hzi/sec)