2021 haben die Sozialversicherungen der Schweiz 2,68 Millionen Alters- und Hinterlassenenen-Renten ausbezahlt. IV-Renten bezogen 248'200 Menschen. Hinzu kamen 217'000 Personen mit IV-Eingliederungsmassnahmen und 49'000 mit Hilfslosenentschädigungen.

Dabei nahm die Zahl der Altersrenten-Bezügerinnen und -Bezüger gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozent oder 32'000 Personen zu, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen in seiner AHV-Statistik auswies. 14 Prozent der Altersrenten flossen ins Ausland. Hinterlassenen-Renten bezogen 207'000 Verwitwete, Waisen und Halbwaisen.

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Die AHV ist im Umlageverfahren finanziert, die Einnahmen sollen also die jährlichen Ausgaben decken. Im Jahr 2021 entrichteten die Versicherten Beiträge in der Höhe von 35,1 Milliarden Franken. Der Bund als zweitwichtigste Finanzierungsquelle steuerte 9,5 Milliarden bei. Über das Mehrwertsteuerprozent flossen 3 Milliarden Franken in die AHV.

Damit überstiegen die Einnahmen von 47,9 Milliarden Franken 2021 die Ausgaben von 47 Milliarden. Dies wurde im Berichtsjahr durch die Kapitalerträge des AHV-Fonds und Kapitalwertänderungen noch verstärkt, so dass die AHV mit einem Gewinn von 2,6 Milliarden abschloss.

20'000 IV-Neurenten

Bei der Invalidenversicherung (IV) bezogen 2021 insgesamt 248'200 Menschen Renten, 1200 mehr als im Vorjahr. Hinzu kamen 66'700 Renten an Kinder von IV-Bezügern. Das kostete 393 Millionen Franken.

Die Zahl der IV-Neurentnerinnen und -Neurentner belief sich auf 20'200. Dass sich die Neurenten nicht stärker im Rentnerbestand niederschlagen, liegt hauptsächlich am altersbedingten Übertritt in die AHV.

Leistungen entrichtete die IV 2021 an insgesamt 460'000 Menschen. 55 Prozent von ihnen nahmen eine Rente in Anspruch, 50 Prozent eine individuelle Eingliederungsmassnahme und 5 Prozent eine Hilfslosenentschädigung. Da ein Teil der Versicherten im Jahresverlauf mehr als eine Leistung bezog, übersteigt die Summe der Prozentanteile 100 Prozent.

Gut sechs von hundert IV-Versicherten benötigten 2021 mindestens einmal eine IV-Leistung. Einen überdurchschnittlichen Anteil daran weisen die unter 20-Jährigen aufgrund von Geburtsgebrechen auf.

Eingliederungsmassnahmen für mittleres Alter

Für das mittlere Alter besteht der hauptsächliche Ausgabenposten der IV aus Eingliederungsmassnahmen. Von 55 bis 64 Jahren wiegen gesundheitliche Probleme vor. Diese Altersklasse erhielt grösstenteils eine IV-Rente. Über 90 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger wohnten in der Schweiz.

Insgesamt nahm die IV im vergangenen Jahr 9,4 Milliarden Franken ein und gab 9,8 Milliarden aus. Das Defizit belief sich damit auf 400 Millionen Franken.

5,5 Milliarden der Ausgaben flossen in die Renten, die Eingliederungsmassnahmen kosteten 2 Milliarden Franken. Der Rest entfiel auf medizinische Massnahmen, Hilfsmittel und weiteres. Die Schulden der IV bei der AHV betrugen 10,3 Milliarden Franken. Die Einnahmen stammten zu 60 Prozent von den Versicherten und zu 40 Prozent vom Bund. (sda/hzi/sec)