Für den Ständerat sollen die Tarifpartner entscheiden, ob die Krankenkassen Leistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Weiterbildung bezahlen müssen. Er hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, welche die Krankenkassen dazu verpflichten wollte.

Die kleine Kammer schloss sich der Auffassung ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) an, dass eine Regelung auf Verordnungsebene viel Zeit beanspruchen würde. Diese müsste dann auch noch durch die Tarifpartner konkretisiert werden. Mit dem Nein des Ständerats ist die Motion vom Tisch.

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Streit um Deckung durch die Grundversicherung

Der Abgeltungsstreit zwischen den Psychotherapeuten und dem Krankenkassenverband Santésuisse steht im Zusammenhang mit einem Systemwechsel bei den psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ihre Leistungen werden seit Mitte 2022 neu von der Grundversicherung gedeckt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Laut Santésuisse reichen aber die gesetzlichen Grundlagen nicht aus, damit Psychotherapeutinnen oder -therapeuten in Weiterbildung Leistungen über die Grundversicherung abrechnen können. Der Verband erhob beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die von den Kantonen erlassenen provisorischen Tarife.

Gespräche im Gang

Laut der SGK-S hat dieses Gericht eine Beschwerde gegen provisorische Tarife des Kantons St. Gallen für die psychologische Psychotherapie abgewiesen, ohne inhaltlich auf die Frage der Abgeltung von Leistungen der Psychologinnen und Psychologen in Weiterbildung einzugehen.

Im Ständerat hiess es am Mittwoch, die Kantone hätten provisorische Tarife festgelegt. Dagegen habe es einzelne Beschwerden gegeben. Die Verfahren seien noch im Gange. Mit 24 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte der Ständerat die Motion ab.

Auch Bundespräsident und Gesundheitsminister Alain Berset warb im Namen der Landesregierung für ein Nein zur Motion. Bei einem Ja bestehe das Risiko, dass die Gespräche zwischen den Tarifpartnern gebremst würden.

(awp/hzi/gku)