Dieser Artikel ist Teil der Market Opinion «Eine dritte Säule, die sich auszahlt», die in Zusammenarbeit mit der Tellco AG realisiert wurde.

Herr Schär, Unternehmesgründerinnen und -gründer haben meistens andere Dinge im Fokus als eine 3. Säule  – mit welchen Argumenten versuchen Sie, diese Zielgruppe von einer privaten Vorsorgelösung zu überzeugen?

Eine Altersvorsorge ist für jeden wichtig, denn irgendwann möchte man sich zur Ruhe setzen. Je früher der Sparprozess anfängt, desto stärker ist wegen des Zinseffekts das exponentielle Wachstum. Auch wenn anfänglich nur wenig eingezahlt werden kann, führt dies über die Zeit zu einem beträchtlichen Vermögenszuwachs. Zudem ist es gerade bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit schwer möglich oder eher nicht lukrativ, sich einer Pensionskasse anzuschliessen, bei der man sich vertraglich verpflichtet, Einzahlungen vorzunehmen. Das kann bei einem Unternehmen – gerade in der Anfangszeit – zu Liquiditätsengpässen führen. Mit einer Konto- oder Depotlösung in der Säule 3a kann man das vermeiden.

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Gilt das sowohl für junge Unternehmensgründer als auch für ältere Semester?

Ältere Semester profitieren natürlich weniger vom Zinseszinseffekt, aber die Geldflussprobleme in den ersten Jahren nach der Gründung bestehen unabhängig vom Alter. In beiden Fällen ist es wichtig, sich von Beginn an um die Altersvorsorge zu kümmern.

Worauf müssen selbständig Erwerbende bzw. Jungunternehmerinnen und -unternehmer beim Abschluss einer Säule 3 achten?

Ich rate, wie bereits erwähnt, vor allem zu Beginn der Selbständigkeit davon ab, von Anfang an eine vertragliche Verpflichtung einzugehen, regelmässig einen bestimmten Betrag einzahlen zu müssen. Dies, weil man Sparbeiträge entrichten muss, obwohl genau diese Liquidität in der Firma benötigt würde.

Wichtig ist auch, sich Gedanken über den Zeithorizont der Vorsorge zu machen, denn dieser beeinflusst die Wahl der Anlagen stark. Hat man beispielsweise 45 Jahre Zeit bis zur Pensionierung, können Anlagen mit höheren Gewinnchancen gewählt werden, als wenn bis zur Pensionierung nur noch fünf Jahre vergehen. Des Weiteren sollten Gründerinnen und Gründer unbedingt einen Plan haben, wie, wann und wozu das Vorsorgeguthaben bezogen und verwendet werden soll. Das Bewusstsein, dass beim Bezug Steuern fällig werden, ist oftmals nicht vorhanden. Die Auszahlung wird zwar separat vom übrigen Einkommen besteuert, unterliegt aber auch einer Progression.

Je nach Kanton ist es möglich, das Guthaben in bis zu fünf Tranchen zu beziehen und damit die Steuerprogression zu dämpfen. Da aber immer – ausser bei der Wohneigentumsförderung – das ganze 3a-Konto aufgelöst werden muss, empfehle ich, das Geld schon bei der Einzahlung auf mehrere Konten zu verteilen. Zusätzlich sollte beachtet werden, dass Wertschriften üblicherweise vor der Auszahlung verkauft werden müssen. Wenn man Wertschriften als solche nicht transferieren oder weiterführen will, ist allenfalls ein frühzeitiger und gestaffelter Ausstieg aus den Anlagen sinnvoll.

Gibt es für Selbstständige so etwas wie Dos & Don'ts in Sachen Vorsorge?

Wie bei Vermögensanlagen gilt auch bei der dritten Säule der Grundsatz der Diversifikation. Das heisst, nicht alles auf eine Karte setzen und verschiedene Anbieter nutzen. Zudem empfehle ich, regelmässig zu überprüfen, ob die eigene Vorsorge tatsächlich noch den individuellen Bedürfnissen entspricht. Denn genau so, wie sich die eigene Firma und die eigenen Bedürfnisse im Laufe der Zeit verändern, entwickelt sich auch der Vorsorgemarkt weiter.

Bei Versicherungsprodukten sollte man sich unbedingt vorher überlegen, welche Risiko- und Todesfallleistungen genau benötigt werden, und ob diese Leistungen mit der angebotenen Versicherungslösung auch gedeckt sind. Es kann sogar sein, dass die gewünschten Leistungen andernorts  z.B. bei der Krankenkasse, Unfallversicherung oder im Krankentaggeld bereits gedeckt sind.