Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im Rahmen einer Sonderauswertung rund 600'000 Schadenmeldungen aus drei Jahren untersucht. Darunter nach eigenen Angaben knapp 200'000 Einbrüche bis zu einer Schadenhöhe von 50'000 Euro, die den Hausratversicherern gemeldet wurden. Hinzu kamen über 400'000 Schäden an Fahrzeugen, die der Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet wurden, wenn beispielsweise ein Hund oder jemand mit einem Fahrrad ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat. 

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Viele Ungereimtheiten

Die Auswertung zeige, dass es etwa bei jedem zehnten Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten gibt. Ist ein Fall dubios, bedeutet das laut GDV jedoch nicht automatisch, dass es sich um Versicherungsbetrug handelt, sondern, dass der Schaden Merkmale aufweist, die statistisch gesehen eher selten sind.

Den Betrügern auf der Spur

Wie die Auswertung zeigte, sind die häufigsten Betrugsformen beispielsweise fingierte, fiktive oder provozierte Schadenfälle sowie betrügerische Vertragsgestaltung. Insgesamt schätzen die Versicherer den jährlichen Schaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung auf rund 5 Milliarden Euro, teilte der GDV mit. Versicherer ergreifen gemäss Mitteilung zahlreiche Massnahmen zur Betrugsabwehr. Mit Hilfe spezieller Softwaretools können verdächtige Muster in den Schadenmeldungen erkannt werden. Auch an KI-Lösungen arbeite die Branche, wodurch eine noch bessere Unterstützung der Betrugsabwehr ermöglicht wird.  

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Geschulte Mitarbeitende

Unabhängig erster KI-Ansätze erkennen die Mitarbeitenden der Betrugsabwehr Auffälligkeiten, die von einer Software bislang noch nicht erkannt werden. Allein durch eine Plausibilitätsprüfung könne häufig schon festgestellt werden, ob sich der Schaden tatsächlich so ereignet hat, wie er geschildert wurde. Wenn es Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände gibt, wird dies der geschulte Mitarbeitende erkennen. 

Gravierende Konsequenzen

Sollte tatsächlich eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden, können die Folgen für Kundinnen und Kunden nach Einschätzung des GDV erheblich sein: Der Versicherer muss nicht für den Schaden aufkommen, kann den Vertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen. (pd/hzi/bdw)