Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Vorlage deutlich zugestimmt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Die grosse Kammer hat die Vorlage am Montag mit 148 zu 37 Stimmen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen kamen von der SP. Sie lehnte die Vorlage als nicht verhältnismässig ab. Der entsprechende Rückweisungsantrag hatte indes keine Chance und scheiterte mit 131 zu 37 Stimmen.

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Cédric Wermuth (SP/ZH) sagte, die Vorlage sie im derzeitigen politischen Kontext nicht zu rechtfertigen. Zudem sei der Zeitpunkt wegen der sich anbahnenden Zinswende ungünstig. Und es würden wieder einmal nur die Gutbetuchten zu Lasten des Staates profitieren.

Beat Walti (FDP/ZH) warf dem Co-Parteipräsidenten der SP "ideologischen Starrsinn" und falsche Annahmen vor. Es sei eben gerade nicht ein Problem der "reichen Geldsäcke". Wer sehr viele Mittel habe, sei nicht auf eine Leibrente angewiesen. Es handle sich vielmehr um ein Mittelstandsproblem, das gelöst werden müsse.

Zuviel Geld eingenommen

Die grosse Mehrheit war wie schon der Bundesrat und der Ständerat der Meinung, dass Leibrenten und ähnliche Vorsorgeformen der Säule 3b bei der aktuellen Zinslage zu hoch besteuert werden. Die Vorlage hat zum Ziel, den steuerbaren Anteil von Leibrenten flexibel an das Zinsniveau zu binden. Bisher wurden 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert.

Die geltende Berechnungsmethode stimme schon länger nicht mehr, so die Befürworter, weil die Zinsen tief sind. Bund und Kantone hätten dadurch zu viel Geld eingenommen. Die neue Lösung orientiere sich am Kapitalmarkt, was der Realität näher komme.

Mit der Vorlage setzt der Bundesrat die abgeänderte FDP-Motion "Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b" um. Diese verlangte die Abschaffung der 40-Prozent-Regel. In der Vernehmlassung anerkannten die Teilnehmenden den Handlungsbedarf, und die Vorlage stiess grundsätzlich auf Zustimmung.

Jährlich rund 1,2 Milliarden

Wie Finanzminister Ueli Maurer im Rat ausführte, werden derzeit jährlich rund 1,2 Milliarden Franken an Leibrenten ausbezahlt. Der Bundesrat rechnet durch den Systemwechsel zunächst mit weniger Geld in der Kasse. Die Höhe der Ausfälle kann nur geschätzt werden, weil das heutige Steueraufkommen aus Leibrentenversicherungen sowie Leibrenten- und Verpfründungsverträgen nicht bekannt ist.

Im Jahr 2019 hätten sich laut neusten Schätzungen des Bundes Mindereinnahmen von 45 Millionen Franken ergeben; 35 Millionen bei Kantonen und Gemeinden sowie rund 10 Millionen beim Bund. Die künftigen Mehr- oder Mindereinnahmen würden von den weiteren Anlagebedingungen abhängen. (sda/hzi/kbo)