Das Wichtigste zuerst

  • Nehmen Sie Anzeichen einer betriebsbedrohenden Krise ernst und handeln Sie frühzeitig.
  • Wenn Sie einen Turnaround anstreben: Analysieren Sie die Situation mit einem Sanierungsspezialisten und erarbeiten Sie einen Sanierungsplan.
  • Eine freiwillige Liquidation hat Vorteile: Sie können die vorhandenen Aktiven zu einem besseren Preis verkaufen als bei einem Konkurs und laufende Aufträge noch ausführen.
  • Ein Nachlassverfahren – ob mit oder ohne Gericht – ist für viele KMU zu aufwendig und auch zu kostspielig.
  • Zu einem sauberen Konkurs gehört auch die rechtzeitige Information der Angestellten, damit diese ihre Ansprüche bei der Arbeitslosenversicherung anmelden können.
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Hatte Ihr Unternehmen schon vor der Corona-Krise mit finanziellen Schwierigkeiten Ernsthafte Liquiditätskrise So können Sie Liquidität beschaffen  zu kämpfen und gerät deshalb jetzt erst recht in Schieflage? Wenn sich die Anzeichen einer ernsthaften Krise verdichten, müssen Sie diese Faktoren nicht nur präzise im Auge behalten, sondern falls nötig auch handeln. Solche Warnsignale zu ignorieren, kann Sie teuer zu stehen kommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt, heisst es, doch handeln ist besser als hoffen.

Beachten Sie die Warnsignale

Die Anzeichen für eine betriebsbedrohende Krise sind vielfältig:
 

  • Absatz und Umsatz brechen ein.
  • Die Margen gehen zurück.
  • Die Lagerbestände steigen.
  • Die Liquidität verbessert sich trotz der eingeleiteten Massnahmen nicht (mehr zu Massnahmen für die Liquiditätsbeschaffung lesen Sie hier).
  • Sie sind nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken.
  • Sie überziehen die Bankkredit-Limiten.
  • Sie begleichen Lieferantenrechnungen erst im letzten Moment mit der Folge, dass Sie verzögert oder gar nicht mehr beliefert werden.
  • Die Mitarbeiter erfüllen die Aufträge nicht mehr termingerecht.
  • Darunter leidet der Ruf Ihrer Firma, Stammkunden springen ab.
  • Sie verschieben dringende Investitionen aufs nächste Jahr.
  • Sie zahlen sich als Inhaber oder Inhaberin keinen Lohn mehr aus.
  • Erste Betreibungen treffen ein.
  • Die Stimmung kippt: Mitarbeiter beginnen, sich nach anderen Jobs umzusehen.

Richtig reagieren

Je früher Sie die Krise angehen Finanzplanung So sichern Sie Ihre Liquidität langfristig , desto grösser ist die Chance, sie zu bewältigen. Externe Fachpersonen, etwa ein Treuhänder oder eine Sanierungsspezialistin, sind in der Lage, die Situation realistisch einzuschätzen und Sie zum weiteren Vorgehen zu beraten. Eine Dienstleistung, die zwar kostet, Sie aber weiterbringt.

Sie selber können einiges zu einer speditiven Zusammenarbeit mit dem Spezialisten beitragen. Als Vorbereitung auf die Gespräche sollten Sie sich die folgenden selbstkritischen Fragen stellen – und ohne Schönfärberei beantworten:

  • Ist das Überleben unserer Firma wirklich realistisch?
  • Was müsste eintreffen, damit sich eine spürbare Verbesserung ergibt?
  • Welche Punkte können wir zur Verbesserung beitragen, und welche Faktoren liegen schlicht nicht in unserer Macht?
  • Wie lange halten wir noch durch?
  • Vergrössern wir den Schaden durchs Weitermachen nur noch mehr?
  • Wäre es nicht leichter und entlastender, aufzugeben, um die Verschuldung in Grenzen zu halten?
  • Kann ich mir ein Leben danach vorstellen?

Noch muss es nicht so weit sein, aber Sie sollten im Hinterkopf behalten: Eine Krise zwingt einen manchmal dazu, den Weg in eine andere Richtung aufzugleisen, und kann eine zweite oder dritte Chance eröffnen.

Drohender Konkurs – Sanierung oder Liquidierung?

Das Wichtigste: Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und weder den Kopf noch den Mut zu verlieren. Zwar ist bei drohender Insolvenz Ihr Handlungsspielraum beschränkt, aber er ist da. Suchen Sie mit einer Fachperson zuerst Möglichkeiten, um das Problem zügig in den Griff zu bekommen, und analysieren Sie danach, wie die Probleme entstanden sind und wie Sie sie in Zukunft vermeiden können. Ziel ist, das Steuer herumzureissen, ein Turnaround.

Gut zu wissen: Für die Aufgabe, Ihren Betrieb zu sanieren, ist der eigene Treuhänder die falsche Person. Ziehen Sie besser eine externe Fachperson bei, die sich auf Sanierungen spezialisiert hat. Die meisten Banken verlangen, dass bei einer Sanierung ein Sanierungsspezialist beigezogen wird.
 

Wie finde ich einen Turnaround-Manager?

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Branchenverband, bei einem Mitbewerber Ihres Vertrauens, der die Branche kennt, oder bei Ihrer Bank. In vielen Fällen sucht die Hausbank bei finanziellen Schwierigkeiten von sich aus das Gespräch mit einem kriselnden Unternehmen, da sie daran interessiert ist, das ausgeliehene Geld zurückzuerhalten.

Wichtig: Ein Sanierungsspezialist muss über eine solide Ausbildung verfügen und bereits Erfahrungen mit Sanierungen vorweisen können. Erkundigen Sie sich nach Referenzen. Fragen Sie Ihre Treuhänderin, ob sie eine ausgewiesene Fachperson kennt. Auch Ihre Bank wird Ihnen einen Sanierungsspezialisten empfehlen können.
 

Was geschieht bei einer Sanierung?

Sie reissen das Ruder herum und steuern in eine neue Richtung. Dieser Schritt ist schmerzhaft und verlangt von allen grosse Opfer. Wenn er aber gelingt, ist das Unternehmen gerettet. Die Sanierungsspezialistin analysiert zuerst, wie die jetzige Situation entstanden ist: Welche Ursachen haben mit welcher Wirkung zur Krise beigetragen? Mit welchen Veränderungen gelingt der Richtungswechsel? Wie wird der Betrieb wieder rentabel?

Es gibt zahlreiche wirkungsvolle Sanierungsmassnahmen – eine Auswahl:

  • Stellen Sie unrentable Produktlinien ein.
  • Beschleunigen Sie die Durchlaufzeiten von der Beschaffung bis zum Inkasso.
  • Reduzieren Sie den Sachaufwand, zum Beispiel Bürofläche, Maschinenunterhalt.
  • Führen Sie personelle Massnahmen durch: Entlassungen, Lohnkürzungen, Verbesserungen im Vertrieb, beispielsweise mit einem neuen Verkaufsleiter, und anderes mehr.

Wichtig: Kommunizieren Sie die Sanierungsmassnahmen immer zuerst Ihren Angestellten gegenüber. Je ehrlicher Sie die Lage und das weitere Vorgehen schildern, desto grösser ist die Chance, dass diese Ihnen die Stange halten und aktiv zum Turnaround beitragen.

Die Umsetzung einer solchen Sanierung kann ein bis zwei Jahre dauern. Wenn der Turnaround nicht gelingt, gibt es drei Möglichkeiten: Verkauf, freiwillige Liquidation, Nachlassverfahren.

Lässt sich das Unternehmen verkaufen?

Mit einem Verkauf können Sie den drohenden Konkurs abwenden. Erstellen Sie einen Businessplan, lassen Sie das Unternehmen bewerten, suchen Sie potenzielle Käufer und nehmen Sie die Verhandlungen auf.

Potenzielle Käufer können unter Umständen Ihre Kadermitarbeiter sein (Management-Buy-out). Allenfalls kann Ihnen Ihre Hausbank Kaufinteressenten vermitteln. Oder Sie wenden sich an einen professionellen Partner, der sich auf Unternehmensverkäufe und -bewertungen spezialisiert hat und die ganze Transaktion übernehmen kann. Es gibt zudem spezialisierte Onlineplattformen, auf denen sich Käufer und Verkäufer von Unternehmen treffen können (zum Beispiel www.axtradia.ch, www.businessbroker.ch, www.companymarket.ch, www.nexown.ch). Aber Achtung: Ein Unternehmensverkauf kann langwierig sein, es braucht meist zähe Verhandlungen – vor allem wenn ein Unternehmen finanziell angeschlagen ist.

Gut zu wissen: Informieren Sie Ihre Angestellten erst über die Verkaufsverhandlungen, wenn sich eine konkrete Lösung abzeichnet. Sonst riskieren Sie, dass gerade die guten Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Das verändert die Ausgangslage aus Sicht des Käufers und kann zu einer Neubeurteilung des Firmenwerts oder zu einem Verhandlungsabbruch führen.

Die freiwillige Liquidation

Die freiwillige Liquidation ist ein geordneter Rückzug. Ihr Vorteil dabei: Sie können die vorhandenen Aktiven zu einem besseren Preis verkaufen als bei einem Konkurs. Zudem können Sie laufende Aufträge noch ausführen und so das Warenlager abbauen. Und so läuft der geordnete Rückzug ab:

  • Stellen Sie einen groben Plan auf und legen Sie fest, wie lange die geschäftlichen Tätigkeiten noch dauern.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, die wichtigsten Kunden, den Vermieter und die Banken über den Liquidationsplan.
  • Senken Sie die Kosten, indem Sie Miet-, Arbeits-, Versicherungs- und Kreditverträge kündigen.
  • Stellen Sie einen Verkaufsplan auf, wie Sie vorhandene Waren veräussern wollen.
  • Verkaufen Sie die Aktiven, zahlen Sie das Fremdkapital zurück und verteilen Sie den Liquidationsgewinn unter den Eigentümern.

Eine solche stille Liquidation ist nur möglich, wenn die finanziellen Mittel ausreichen, um alle Gläubiger zu befriedigen. Ist das nicht der Fall, ist der nächste Schritt das Nachlass- oder das Konkursverfahren.

Gut zu wissen: Je nach Unternehmensform müssen Sie bei einer Liquidation andere Gesetzesvorschriften beachten. Mehr Informationen zum Thema Liquidation und Konkurs finden Sie auf der KMU-Plattform des Bundes.

Das Nachlassverfahren

Dieses ist die Alternative zu einem Konkursverfahren: Sie suchen das Gespräch mit den Gläubigern und bitten sie, Ihnen die Forderungen zu stunden – also die Rückzahlung hinauszuschieben – oder auf einen Teil davon zu verzichten. Gehen die Gläubiger darauf ein, schliessen Sie einen aussergerichtlichen Nachlassvertrag ab. Das ist deutlich flexibler und auch günstiger als ein gerichtliches Nachlassverfahren. Doch dieser Weg gelingt nur selten, da alle Gläubiger zustimmen müssen.

Anders sieht es beim gerichtlichen Nachlassvertrag aus, dieser kann auch abgeschlossen werden, wenn nicht alle Gläubiger einverstanden sind. Das Verfahren beginnt mit Ihrem Gesuch um Stundung beim Nachlassgericht, das darauf einen Sachwalter bestimmt, der ab jetzt die ganze Abwicklung führt.

Gut zu wissen: Ein Nachlassverfahren ist aufwendig. Es muss ausgehandelt werden, welche Gläubiger wie viel erhalten und ob das Unternehmen anschliessend weitergeführt werden kann. Für kleinere KMU ist es oft auch zu kostspielig. Doch wenn das Nachlassverfahren gelingt, sind sie teilweise oder ganz vom Tisch.

So wickeln Sie den Konkurs sauber ab

Ist es Ihnen nicht gelungen, die Insolvenz abzuwenden, muss der Konkurs eingeleitet werden. Er bedeutet zwar das Ende Ihres Unternehmens, für Sie kann es aber ein Neuanfang sein. Entweder Sie warten, bis ein Gläubiger Ihre Firma in den Konkurs treibt, oder Sie melden sich selber beim Konkursgericht.

Als Inhaber einer AG oder GmbH sind Sie verpflichtet, dem Gericht die Überschuldung Ihrer Firma zu melden und die Bilanz zu deponieren.

Ihrer Überschuldungsanzeige müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:

  • einen Mehrheitsbeschluss des Gesamtverwaltungsrats – bei einer GmbH der Geschäftsführung – über die Anzeige der Überschuldung
  • die Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Liquidationswerten
  • den Bericht eines zugelassenen Revisors

Inhaber einer AG oder GmbH können stattdessen dem Konkursrichter auch eine Insolvenzerklärung mit einem vom Notar beurkundeten Auflösungsbeschluss der Generalversammlung der Aktionäre respektive der Gesellschafterversammlung einreichen.

Sind Sie Inhaber einer Einzelfirma oder Mitinhaber einer Kollektivgesellschaft, genügt es, wenn Sie eine Insolvenzerklärung abgeben. Diese müssen Sie beim Gericht an Ihrem Wohnsitz oder am Firmensitz einreichen.

Wenn der Richter nach Prüfung der Unterlagen den Konkurs über Ihr Unternehmen eröffnet, löst sich die Firma auf. Ob Inhaber einer Einzelfirma, Verwaltungsrat einer AG oder Geschäftsführer einer GmbH – ab sofort dürfen Sie nicht mehr über die Vermögenswerte Ihrer Firma verfügen. Das Konkursamt nimmt ein Inventar über das Vermögen der Firma auf, das Sie unterschreiben müssen. Während des ganzen Verfahrens haben Sie dem Konkursamt zur Verfügung zu stehen.

Ihre Pflicht als Arbeitgeber geht jedoch weiter: Weisen Sie Ihre Angestellten darauf hin, dass sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) oder der Gemeinde als arbeitslos anmelden sollen. Falls noch offene Lohnforderungen bestehen, haben die Mitarbeitenden eine Insolvenzentschädigung zugut. Diesen Anspruch müssen sie bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse am Ort des Konkursamts anmelden.

Der Neuanfang

Der Konkurs bedeutet das Ende Ihres Unternehmens, für Sie selber muss er das nicht sein. Im Gegenteil: Der harte Schnitt gibt Ihnen die Chance, Ihr Leben auf neue Schienen zu lenken. Befreit vom fordernden Alltag und den Sorgen als Unternehmer können Sie sich Zeit nehmen, Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erforschen. Wie zufrieden waren Sie wirklich als Unternehmer? Haben Sie Talente und Interessen, die im Unternehmeralltag zu kurz gekommen sind? Was davon möchten Sie vertiefen? Was könnte ein wichtiger Teil Ihrer Zukunft werden? Stellen Sie langjährige Gewohnheiten in Frage und entwickeln Sie neue Lebensstrategien. Das braucht Mut und Zeit, doch am Ende des Weges kann ein echter Neuanfang stehen.

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Dominique Strebel, Beobachter-Chefredaktor
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