Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Bundesrat Ueli Maurer informiert am Mittwochnachmittag, wie Zehntausenden von kleinen und mittleren Firmen in der Schweiz finanziell durch die Corona-Krise geholfen werden soll. An seiner Notverordnung setzt der Bundesrat ein Paket für verbürgte Überbrückungskredite für KMUs in Kraft.

In den Tagen zuvor hatten Bundesbehörden und Banken unter Hochdruck Details geklärt und Vorbereitungen getroffen. «Am Sonntagmorgen haben sich 300 Chefs von Banken per Telefon verständigt», sagt Maurer. Es gelte nun aufzuzeigen, wie das Geld aufgeteilt werden soll, so der Bundesrat. 

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Es ist eine umfangreiche Public-Private-Partnerschaft und ein Paket, das insgesamt 20 Milliarden Franken umfassen soll.

Betroffen von akuten Liquiditätsengpässen sind vorab die Branchen Gastronomie, Kultur, Sport, Detailhandel, Hotellerie, Paramedizin.

Berechtigt sind grundsätzlich alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Betroffen dürfen schweizweit mehrere zehntausend Betriebe sein. Ihnen soll rasch und unkompliziert bei der Bewältigung der akuten Liquiditätsengpässe geholfen werden.

Sie müssen zur Kreditbeantragung Dokumente ausfüllen, die auf einer Bundeswebsite zum Download bereit stehen werden.

Ab morgen Donnerstag sind die Hausbanken gefordert, um die Kreditbegehren der KMU in Empfang zu nehmen. «Unsere Mitarbeiter sind bereit, wir haben zusätzlich Leute eingestellt», sagt ZKB-Chef Martin Scholl als Bankenvertreter. 

Das Programm ist zweigeteilt: «Covid-19 Kredite» und «Covid-19 Kredite Plus».

Bis 500'000 Franken – bis 19,5 Millionen

Das Programm «Covid-1 Kredite» gilt für Summen bis 500 000 Franken.

  • Dabei bürgt der Bund zu 100 Prozent. Dazu muss eine einseitige Kreditvereinbarung ausgefüllt und eingereicht werden. Damit dürften rund 90 Prozent der notleidenden Firmen abgedeckt sein. Dort braucht es keine Sicherheiten, da der Bund dafür bürgt. 

«Covid-19 Kredite Plus» sind verbunden mit aufwändigeren Kreditanträgen und Überprüfungen – denn dabei geht es um Überbrückungskredite zwischen 500 000 und 19,5 Millionen Franken.

  • Diese Gelder werden zu 85 Prozent durch den Bund verbürgt, zu 15 Prozent durch die Banken. Die jeweilige Hausbank fungiert bei beiden Programmen als Anlauf-, Prüf- und Auszahlungsstelle.
  • Die Covid-1 Kredite sollen gemäss Ankündigung von Ueli Maurer innert «30 Minuten» durch die Banken geprüft und abgewickelt werden.

Die Anforderungen an die Firmen sind unter anderem:

  • Zinssatz: Der Zinssatz für Kredit unter 500 000 Franken (Covid-19-Kredit) soll bei 0,0 Prozent liegen. Es gibt auch keine Gebühren. ​Ab 500 000 Franken bis 20 Millionen (Covid-19-Kredit Plus) soll er leicht darüber liegen - bei 0,5 Prozent. Dies ist der Satz für jene Kreditteil (85 Prozent), den der Bund verbürgt. Möglich ist, dass die Banken für jene 15 Prozent der Kreditsumme, für die sie geradestehen, ebenfalls eine bescheidene Forderung in Rechnung stellen. Damit läge der Gesamtzinssatz beim Covid-19-Kredit Plus am Schluss leicht über 0,5 Prozent. Offenbar wurde tagelang über die Zinsen debattiert. Die Politik drängte auf eingängige, unkomplizierte Zinssätze.
  • Summe: Der Kredit darf maximal 10 Prozent des letztjährigen Umsatzes – oder des geschätzten letztjährigen Umsatzes – betragen.
  • Einmaligkeit: Es dürfen keine weiteren Kredite aus einem Solidaritätsfonds – etwa von Kantonen - beantragt werden. Es dürfen auch keine weiteren Kreditanträge, etwa bei einer Bank, hängig sein.
  • Gründungsdatum: Die Firma muss bereits vor 1. März dieses Jahres bestanden haben. Damit will man verhindern, dass Trittbrettfahrer aufspringen und von den Vorzugskonditionen profitieren.
  • Perspektive: Die Firma darf nicht in einem Liquidationsverfahren stecken.
  • Betroffenheit: Die Firma muss erheblich durch die Pandemie beeinträchtigt sein.
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Zweck und Zweckentfremdungen

Bei 20 Millionen Franken Umsatz sei «nicht Ende der Fahnenstange», sagte Finanzminister Ueli Maurer bei der Präsentation der Eckpfeiler in Bern. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass auch grössere Unternehmen in Liquiditätsnöte kommen könnten – dort gebe es dann individuelle Lösungen. Vor allem auch für den Bereich «Aviatik», also etwa für die Fluggesellschaft Swiss, gibt es eine Taskforce. 

Der Bundesrat will weiter verhindern, dass diese Sonderkredite nicht zweckentfremdet werden. Zulässig wären Ersatz-Investitionen, wenn eine Maschine ausfällt. Nicht zulässig wären hingegen Investitionen ins Anlagevermögen.

Keine Dividendenausschüttung

Das Geld darf auch nicht zur Auszahlung von Tantiemen, Dividenden oder zur Rückerstattung von Kapitaleinlagen oder Gruppendarlehen verwendet werden. Damit will man sicherstellen, dass der Kredit nur zur Bewältigung der Liquiditätskrise verwendet wird – und nicht etwa zur Zufriedenstellung von Aktionären oder zum Ausbau der Fahrzeugflotte.

Wer auf dem Einseiten-Formular falsche Angaben macht, kann wegen Betrug und Urkundenfälschung bis zu 100'000 Franken belangt werden.

Die Antragsformular müssen bei der Hausbank eingereicht werden. Diese führt lediglich eine formelle, nicht aber inhaltliche Prüfung des Kreditantrags durch. Im Zweifelsfall kann die Bank einen verbürgten Überbrückungskredit verweigern oder kürzen.

Der Wirtschaftsverband Economiesuisse erachtet die getroffenen Massnahmen als zielführend. Chefökonom Rudolf Minsch sagt: «Durch das entschlossene Handeln des Bundes kann eine Kettenreaktion unterbrochen und die Wirtschaft stabilisiert werden.»

 

Die Nationalbank ist mit an Bord

Auch Thomas Jordan, Präsident der Nationalbank, informierte an der Pressekonferenz. Die Nationalbank soll die Liquidität der Banken sicherstellen. «Mit der Verbürgung des Bundes und Refinanzierung durch die Nationalbank können Banken rasch Kredite geben», verspricht Jordan. 

Die Nationalbank garantiere damit den Banken, dass sie die Liquidität zur Verfügung stellen können. Der Zins für die Banken entspricht dem SNB-Satz von -0,75 Prozent.

Banken sollen auf Aktienkapitalrückkäufe verzichten

Jordan mahnt die Banken, ihr Kapital nun «nicht für Dividenden oder Aktienkapitalrückkäufe zu verwenden».

Die Nationalbank handelt aber auch in anderen Bereichen, welche die Coronavirus-Krise ausgelöst hat: «Wir müssen dem erhöhten Druck auf den Franken standhalten», sagt Jordan. Die Nationalbank werde nun stärker am Devisenmarkt intervenieren.