Im Interview mit der «Basler Zeitung» warnt Ex-UBS-Chef Oswald Grübel vor wirtschaftlicher Stagnation als Folge der Auflagen für die Banken.

Die strengeren Eigenkapitalvorschriften bedeuteten, «dass die Wirtschaft weniger wachsen wird», sagte Grübel in dem Interview. «Es gibt kein Wirtschaftswachstum, wenn die Banken gezwungen werden sich zu verkleinern.» Alles andere sei eine Illusion.

Grübel räumt indes ein, dass es «auch nicht einfach» sei, eine gute Lösung zu finden. «Eine Vorbedingung dafür wäre es, dass die Politik in Europa eine einheitliche Sicht darauf hat, wie sich die Wirtschaft entwickeln soll. Aber genau das fehlt.»

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Über seinen Nachfolger an der Spitze der UBS, Sergio Ermotti, sagt Grübel, als er ihn angestellt habe, habe er nicht daran gedacht, dass Ermotti sein Nachfolger sein könnte. Bei Ermottis Wahl habe wohl auch eine Rolle gespielt, dass er Schweizer sei. Der Verwaltungsrat habe sich wohl gedacht, «wenn schon ein Schweizer zur Verfügung steht, dann nehmen wir den auch».

Überschätzter Verwaltungsrat

Grübel betont, dass er «absolut freiwillig» als UBS-Chef zurückgetreten sei. Er habe wenige Stunden nach dem Aufliegen des Milliardenverlusts eines Londoner Händlers gewusst, «dass ich den Reputationsschaden für die Bank nur stoppen kann, wenn ich selber gehe».

Grübel stellt zudem die heute in der Schweiz gängige Arbeitsteilung zwischen Konzernleitung und Verwaltungsrat in Frage. Verwaltungsratsmitglieder seien oft branchenfremd und somit überfordert, eine Strategie für ein Unternehmen festzulegen, wie dies gesetzlich vorgesehen wäre.

Auch die Rolle des Verwaltungsratspräsidenten hält er für «völlig überbewertet». Man geben ihm «viel mehr Verantwortung als er wahrnehmen kann». Es sei das Management, dass die Strategie festlege, der Verwaltungsrat ändere sie höchstens noch «da und dort» etwas ab. «Die Macht, die man ihm andichtet, ist in Wirklichkeit gar nicht vorhanden».

Der Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates sei in der Schweiz nicht mehr zeitgemäss und müsste überdacht werden. Die Hauptaufgabe des Verwaltungsrates «ist und muss es sein, die Geschäftsführung einzusetzen und abzusetzen».

(laf/vst/sda)